Die Richterin des ordentlichen Gerichtshofs in Madrid hat den Fall der 34 Angeklagten wegen der Demonstrationen in Madrid soeben an die Audiencia Nacional zurück verwiesen. Um das zu verstehen, sollten Sie jetzt unbedingt kurz den vorigen Artikel hier lesen. Santiago Pedraz wird also urteilen müssen, obwohl er das bereits abgelehnt hatte. Die Richterin des Gerichtshofs Nummer 8 an der Plaza de Castilla sieht sehr wohl ein Delikt gegen staatliche Institutionen gegeben, lehnte den Fall deswegen ebenfalls ab und zwingt das übergeordnete Gericht der Audiencia Nacional auf diese Art, sich damit zu befassen.
Die Richterin versichert, es habe eine Protestversammlung der Bürger vor dem Parlament gegeben, die während einer Parlamentssitzung am 25. September “die Absetzung und Auflösung der gegenwärtigen Regierung forderte etc.”. Dabei hätten die Festgenommenen versucht, die Absperrungen zu überwinden und es sei sehr wohl möglich, sie wegen Artikel 493 des Strafgesetzbuches anzuklagen. Santiago Pedraz, der Richter der Audiencia Nacional, der sich bereits für unzuständig erklärt hatte, wird sich fein dafür bedanken, dass man ihm die heisse Kartoffel jetzt zurück schiebt. In jedem Fall ist es eher positiv für die Demonstranten, dass sie nun einem Richter gegenüberstehen werden, dessen Haltung bereits deutlich gemacht hat, dass sie kein “Delikt gegen den Staat” begangen haben.