Axel E. Fischer gegen Nicknamen im Internet

Axel E. Fischer, MdB, will Internetnutzer identifizierbar machen

Ein Thema, so alt wie das Internet selber. Immer wieder fordern einzelne Menschen, Organisationen oder Regierungen Möglichkeiten, Menschen im Internet und das Internet selber kontrollieren zu können. Mit dabei diesmal, das Mitglied des Deutschen Bundestages (MdB) Axel E. Fischer (CDU) und Vorsitzende der Enquete-Kommission Internet und digitale Gesellschaft des Bundestags.

Seine Forderung ist ein “Vermummungsverbot im Internet” und damit meint er die Forderung nach einem Verbot der Nicknamen die, angefangen bei privaten eMail-Adressen über Messenger-Konten bis hin zu Blog- und Foren-Einträgen im Internet weit verbreitet sind.

Ob Herr Axel E. Fischer hier auch an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Ministerien denkt, die unter einem Nicknamen während der Arbeitszeit über den Dienst-PC auf Online-Plattformen ein- und verkaufen, sich in sozialen Netzwerken tummeln und in Blogs oder Foren schreiben. Gilt das Verbot auch für den Referatsleiter, der unter seinem Nicknamen im Internet Geschäfte tätigt, oder für die Vorzimmerdame eines Staatssekretärs, die unter ihrem Nicknamen Waren einkauft und mit ihrer Dienstadresse und dem Briefkopf ihres Dienstherren als Druckmittel die Bezahlung verweigert?

Seine Forderung nach einem Verbot von Nicknamen im Internet steht im Widerspruch zu zu einem Bericht der Projektgruppe Datenschutz, Persönlichkeitzrechte vom 04. Oktober 2010 in dem festgestellt wurde: “(…) Es sei nirgendwo demokratiefördernd, wenn jeder wisse, was jeder andere denke. Zudem seien im Internet nicht nur Menschen unterwegs, die Informationen verbreiten wollten.” und dass: “(…) Regularien geschaffen werden für eine Welt, in der alle Nutzer gut leben könnten – sowohl diejenigen, die maximale Offenheit fordern, als auch diejenigen, die sich mitunter im Internet „nackt“ fühlen.”. Nebenbei bemerkt gibt es in Deutschland das vom Bundesverfassungsgericht festgestellte Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung auf Grundlage des Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG (unter C II 1. des Urteils; Rn 152).

Nachdem die Sache mit dem 2008 als Verfassungswidrig eingestuften Bundestrojanern grandios gescheitert ist, die älteren werden sich sicher noch erinnern, fällt jetzt der nächste CDU-Politiker dadurch auf, im Internet gelebte Demokratie steuerbar machen zu wollen. Das sich hier wieder einmal ein CDU-Politiker gegen Verfassungsrechte stellt, zeigt mir persönlich, dass die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland anscheinen ein Dorn im Auge der CDU ist.

ja-zu-fischer

Ach ja, diese Forderung stellt jemand auf, der auf seinem eigenen Blog Angaben zur eigenen Person gar nicht erst angibt.

Sehr geehrter Herr Axel E. Fischer, es gibt Bereiche im Leben, in denen Persönlichkeitsrechte Verfassungsrang haben und Demokratie gelebt wird, auch wenn die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland Ihnen und der Ihrer Partei nicht wirklich in’s Konzept zu passen scheint – was allerdings meine persönliche Auffassung ist.


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