Neue Hürden für Nichtresidenten auf Mallorca ab dem 01.01.2015. Was benötigt wird und wie und wo Sie es bekommen können?
Residencia /Eintrag ins Ausländerregister
Nötige Unterlagen:
- Reisepass (mit Kopie)
- das bisherige Ausländerzertifikat (falls Erneuerung)
- den ausgefüllten Antrag (Formular EX-18)
- die Anmeldebestätigung (Justificante de Cita)
- bei Wohnortänderung oder Neubeantragung: Meldebestätigung des Rathauses (wichtig: mit Adresse)
- nur bei Neubeantragung: Nachweis über Anstellung oder Autónomo-Meldung beziehungsweise Renten- bescheid
- Geld (10,50 Euro)
Bei der Erneuerung des Eintrags im Ausländerregister muss keinerlei Nachweis darüber erbracht werden, wie und wo man sein Einkommen verdient. Bei Erstbeantragung hingegen verlangt die Behörde wahlweise eine Bestätigung über die Anstellung (zum Beispiel Arbeitsvertrag und Einzahlungsbestätigung mit Stempel von der Bank) oder eine Meldung als Freiberufler (Zahlungsbeleg der letzten Autónomo-Gebühr mit Bankstempel).
Steuernummer (NIE)
Auf dem Zertifikat (Ausdruck) ist vermerkt, dass es “nur drei Monate gültig” sei. Dieser Hinweis bezieht sich lediglich auf den Ausdruck. Die Verwaltungsvorschrift schreibt vor, dass Zertifikate eine gewisse Gültigkeitsdauer haben. Die spanische Steuernummer ist aber ein Leben lang gültig, nicht veränderbar und nicht übertragbar.
Oficina de Extranjería en Illes Balears
C/. Ciudad de Querétaro, s/n
07006 PALMA
Tel.: 971-98 91 70
Öffnungszeiten: Mo-Do 9 bis 17 Uhr, Fr 9-14 Uhr
Download der benötigten Unterlagen als PDF']);">> Download der benötigten Unterlagen als PDF
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