Aus sittlich moralischen Gründen

Diskriminierung ist halt Glaubenssache und Sonderrechte hätte auch die CDU ganz gerne.

In Erfurt sitzt das Bundesarbeitsgericht und natürlich auch der thüringische Landtag. Das erstere erklärte im Jahr 2011 die Entlassung eines Chefarztes für unrechtmäßig, der wegen ganz schweren Loyalitätsverstoßes, sprich einer Wiederheirat, seinen Arbeitsplatz in einem katholischen Krankenhaus in Düsseldorf verlor.

Da die katholische Kirche durch das Urteil einen Angriff auf ihr im Grundgesetz verbrieftes Selbstbestimmungsrecht erkannte, zog sie weiter vor das Bundesverfassungsgericht nach Karlsruhe. Ergebnis heute Anno Domini 2014: Katholische Kirche darf Wiederverheirateten kündigen. Die Entlassung aus sittlich-moralischen Gründen bleibe auch weiterhin erlaubt.

Das ist natürlich kein Unrecht, sondern ein Sonderrecht, dem sich beispielsweise auch das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz zu fügen hat. Da steht nämlich drin, dass die Kirche Menschen auch ungleich behandeln darf. Diskriminierung ist halt Glaubenssache.

Es ist natürlich schon etwas verstörend, wenn die katholische Kirche in Karlsruhe aus „sittlich-moralischen Gründen“ Recht bekommt. Wenn es hingegen um sexuellen Missbrauch geht oder um die Ausstattung eines Bischofssitzes, regelt das die Kirche lieber allein, ohne die weltliche Gerichtsbarkeit und ohne den Verweis auf Sitte und Moral.

Über Unrecht ist in Karlsruhe also nicht verhandelt worden, dafür in Erfurt. Dort darf Bodo Ramelow jetzt Ministerpräsident werden, weil seine Partei Die Linke die DDR fortan als Unrechtsstaat bezeichnet. Das hält die Gegner eines rot-rot-grünen Bündnisses natürlich nicht davon ab, den Untergang des Abendlandes an die Wand zu malen.

Vor allem die christlichen Parteien schimpfen hörbar laut, weil sich die SPD zum Steigbügelhalter der Linken mache, deren Wurzeln bis tief in die SED-Vergangenheit zurückreichen würden. Die der CDU allerdings auch. Doch das ist ja nur weltliche Polemik.

Aus sittlich-moralischen Gründen hätte sich die SPD mit der Union ins Bett legen und noch einmal deren Anhängsel werden sollen. Leider gibt es noch kein Gericht, das auch in diesem Sinne urteilen würde, außer der mediale Schlachthof von FAZ bis Spiegel Online.


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