Am letzten Tag des Monates veröffentlichte die Heinrich Böll Stiftung wieder ihren Iran-Report.
Daraus — wie jeden Monat — ein Artikel von Bahman Nierumand:
450 Journalisten haben Iran verlassen
Der Druck auf die unabhängige Presse in Iran, der seit den Unruhen nach der Präsidentenwahl 2009 ständig zugenommen hat, hat unter anderem zahlreiche Journalisten zur Flucht getrieben. Es ist für die Lage der Journalisten bezeichnend, dass der bekannte Journalist Ahmad Zaidabadi, der in diesem Jahr den Preis für Pressefreiheit der UNESCO erhielt, seit fast zwei Jahren in Haft sitzt. Er bekam zudem lebenslanges Berufsverbot. Zahlreiche Journalisten erleiden dasselbe Schicksal.
Dazu zählen populäre Journalisten wie Isa Saharkhis und Masud Bastani. Einige Journalisten wurden gegen hohe Kautionen vorübergehend freigelassen und warten auf ihr Urteil.
Maschallah Schams al Vaezin, Sprecher des Vereins zur Verteidigung der Pressefreiheit in Iran, sagte am internationalen Tag der Pressefreiheit in einem Interview mit dem persischsprachigen Programm der BBC: „Für die iranischen Journalisten hat dieser Tag seine Bedeutung verloren. Der Verein, die einzige Institution, die in Iran die Pressefreiheit verteidigt, wurde vor geraumer Zeit geschlossen. Das Versprechen des Informationsministeriums und der Justiz, das Verbot aufzuheben, wurde bislang nicht eingelöst.“ Der Druck auf die Presse habe in letzter Zeit abgenommen, betonte Schams al Vaezin, „weil es keine freie Presse mehr in Iran gibt“.
Zudem hätten inzwischen zahlreiche Journalisten das Land verlassen, sagte Schams al Vaezin in dem am 4. Mai ausgestrahlten Interview. Zwar gebe es darüber keine genauen Statistiken. Doch ausgehend von den Angaben internationaler Institutionen, wie die der„Reporter ohne Grenzen“, die ins Ausland geflüchtete Journalisten registriert hätten, könne man sagen, dass rund 450 Journalisten in den letzten zwei Jahren das Land verlassen hätten.
Die Zensur sei mittlerweile in Iran von Journalisten „verinnerlicht“ worden, sagte Schams al Vaezin. Es sei nicht mehr nötig, dass ein Staatsanwalt sich für das Verbot einer Zeitung einsetzt oder vorschreibt, worüber man berichten soll und welche Themen ausgeklammert werden sollen. Den Redakteuren und Herausgebern seien die „roten Linien und Verbotszonen“ wohl bekannt. Die Selbstzensur funktioniere inzwischen ohne Druck von oben.
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