auf der spur - spurenhinweise auf lebensmittelverpackungen


auf der spur - spurenhinweise auf lebensmittelverpackungen
auf der spur - spurenhinweise auf lebensmittelverpackungen
auf der spur - spurenhinweise auf lebensmittelverpackungen
auf der spur - spurenhinweise auf lebensmittelverpackungen

neben den gesetzlich geregelten vorschriften zur kennzeichnung von lebensmitteln gibt es ebenfalls die freiwilligen kennzeichnungen der hersteller.

diese angaben sehen beispielsweise so aus:

"kann spuren von...enthalten" oder  "hergestellt in einem betrieb, der auch...verarbeitet"

was bedeutet"kann spuren von...enthalten"?


der hersteller kann aus verschiedenen gründen diesen hinweis angeben, zb:

  • ein nusshaltiges produkt wird in der gleichen maschine verarbeitet wie ein produkt ohne nüsse. zwischen den jeweiligen produktionsprozessen wird die maschine gründlich gereinigt oder
  • ein nusshaltiges produkt und ein produkt ohne nüsse werden in der gleichen maschine verarbeitet. zwischen den einzelnen produktionsprozessen wird die maschine nicht gereinigt oder
  • der betrieb produziert in gesonderten maschinen, fällt mal eine maschine aus, wird in der maschine produziert in der ansonsten nussfreie produkte hergestellt werden (oder andersrum)


das mit dem maschinenausfall habe ich kürzlich bei selbst bei einer kleinen mühle erlebt. das mehl enthielt auf einmal spurenhinweise von nüssen und lupinen, sonst waren es nur letztere. ich habe also nachgefragt und die auskunft erhalten, dass wegen einem produktionsengpass eine andere maschine genutzt wurde. der hinweis erfolgte wegen einer möglichen kontamination.

fehlt der hinweis auf der verpackung kann dies mehrere mögliche gründe haben:


eine kontamination mit möglichen allergenen konnte nach sorgfältiger prüfung ausgeschlossen werden


der lebensmittelhersteller hat sich sich bewusst gegen eine kennzeichnung von möglichen spuren entschieden


der hersteller hat sich noch nicht mit dem thema spurenkennzeichnung auseinander gesetzt (mittlerweile tun dies aber immer mehr lebensmittelhersteller)


die hersteller sind also (noch) nicht verpflichten auf ihren produkten hinweise anzugeben. wenn sie es tun, dann meisten wegen gründen der produkthaftung.


keine spurenhinweise bedeuten leider nicht, dass es sich um ein "sicheres" produkt handelt. steht kein hinweis drauf, lege ich das produkt wieder weg. 


steht ein hinweis drauf auch. alles andere ist mir zu unsicher. 


im zweifelsfall kontaktiere ich direkt den hersteller und frage nach. gerade große unternehmen haben ein transparentes allergenmanagement und deklarieren. 


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