Auch Staatsanwälte können sich irren…

Auch Staatsanwälte können sich irren…

Von Wolfgang Schlichting – Publizist + Buchautor

Zwei türkische Brüder schlachten ein männliches Opfer (vermutlich deutscher Herkunft) mit 25 Messerstichen ab (15 in den Oberkörper, bei denen mehrere Organe verletzt und eine Rippe durchtrennt werden und 10 Stiche in den Rücken) und legen das Opfer danach an einer Straßenkreuzung ab, wo es verblutet und stirbt.

Die Staatsanwaltschaft klagt die beiden Brüder wegen gemeinschaftlichen Mordes an, weil sie sämtliche Mordmerkmale (Tötungsabsicht, niedrige Beweggründe und Heimtücke) als erfüllt ansieht, doch der Vorsitzende Richter am Landgericht Bielefeld, Herr Georg Zimmermann weist die Anklageschrift zurück, weil die beiden Angeklagten seines Erachtens keinerlei Tötungsabsicht hatten, die Staatsanwaltschaft darf lediglich Anklage wegen gemeinschaftlicher Körperverletzung mit Todesfolge erheben, weil man bei 25 brutal ausgeführten Messerstichen nicht davon ausgehen kann, dass jemand daran sterben könnte.

Man kann auch nicht davon ausgehen, dass das an der Straßenkreuzung abgelegte Opfer verblutet und stirbt, wenn man nicht dafür sorgt, dass es schnellstmöglich in ein Krankenhaus kommt, nach Ansicht des Richters ist es viel wahrscheinlicher, dass das Opfer nach einer kurzen Ruhepause wieder aufsteht, seine verletzten Organe und die durchtrennte Rippe unter Ulk verbucht und die nächste Kneipe aufsucht, um auf den Schreck ein paar Bierchen zu zischen.

Niedrige Beweggründe kann man als Richter selbst dann nicht erkennen, wenn man weiß, dass es sich bei dem Abschlachten des Opfers um einen Racheakt gehandelt hat, weil das verstorbene Opfer einem der beiden Brüder kurz vorher in einer Prügelei das Nasenbein gebrochen hat und die beiden Brüder die Ehre der Familie wieder hergestellt haben, indem sie das Opfer mit 25 Messerstichen ermordeten, was sie nach Meinung des Richters „totensicher“ nicht wollten.

Die Verhandlung gegen die beiden „Körperverletzer“ wird am10. Januar fortgesetzt und ich würde mich nicht wundern, wenn die Staatsanwaltschaft vor dem nächsten Termin die Anklage zurück zieht, weil die beiden Türken aufgrund eines psychologischen Gutachtens schuldunfähig sind und deshalb nicht bestraft werden können.


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