Auch ohne Gesetzesänderung: Wulff steht kein Ehrensold zu

Als Bettina Anfang des Jahres, als die Enthüllungen über die Wulffs ihren Höhepunkt hatten, frech den Neujahresempfang eines Springerverlages besuchte, war das eine Kampfansage an die Sittsamen im Lande. Das Kalkül solcher Leute ist: Wenn ich nur dreist genug bin, verschlägt es den anderen die Sprache und sie behindern mich künftig nicht mehr.
Das Getue der Wulffs um "Diversität", Patchwork und Islam war nie etwas anderes als eine modische Verkleidung der eigenen Lebensumbrüche. Lebensumbrüche der Art, den Ehepartner runterzufahren, wenn sein Nutzwert unter den kalkulierten Grenzwert gesunken ist. Dass sich Bettina Wulff für den großen Zapfenstreich "Ebony and Ivory" wünscht, wie BUNTE schreibt, ist eine Verhöhnung aller ernsthaften Sozialarbeiter gegen Rassismus.
Christian Wulff steht der Ehrensold nicht zu. Das steht so im BPräsRuhebezG, die Ambitionen und Kalkulationen von Bettina Wulff und dem Schreiber seiner Rücktrittsrede spielen da keine Rolle. Ich habe mir in meinem Studium Patentrecht angewöhnt, die Gesetze im Original zu lesen. Es ist nicht so schwierig ein Gesetz zu lesen und zu verstehen. Man muss kein Prof. von Arnim sein, um aus folgendem Paragraph herauszulesen, dass Wulff der Ehrensold nicht zusteht:
§ 1
Scheidet der Bundespräsident mit Ablauf seiner Amtszeit oder vorher aus politischen oder gesundheitlichen Gründen aus seinem Amt aus, so erhält er einen Ehrensold in Höhe der Amtsbezüge mit Ausnahme der Aufwandsgelder.
Quelle: Gesetze-im-Internet
Da steht also explizit, unter welchen Bedingungen einem ehemaligen Bundespräsidenten der Ehrensold zusteht. Wulff ist nach der Ankündigung von Ermittlungen gegen ihn und der bevorstehenden Aufhebung seiner Immunität zurückgetreten. Also nicht aus politischen oder gesundheitlichen Gründen. Würden wir den moralischen Druck, der aus staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen wegen Korruptionsverdacht als "politische Gründe" werten, müssten wir Wulff nach einer Verurteilung als politischen Gefangenen betrachten, wie jemand bei Twitter schrieb. Das wäre absurd.
Bei Twitter geht die Diskussion aber anders, nämlich den Spins der Politiker -und zwar aller Fraktionen bis auf die Linke- auf den Leim. Sie suggerieren, Wulff stehe der Sold zu und man müsse das Gesetz "für den nächsten Bundespräsidenten" ändern, damit das nicht nochmal passiere. Das ist falsch. Auch stimmt es nicht, dass die "Meinungen von Juristen darüber auseinander gehen", ob alle nicht aufgeführten Gründe automatisch den Anspruch verwirken. Nein, es gehen nur die Meinungen zwischen den Fachjuristen und den Politikern auseinander. Und Michael Spreng hat auf seinem Blog geschrieben, warum: Weil es um die Altersvorsorge von Amtsinhabern generell geht.
Und auch die heute kolportierte Bescheidenheit von Horst Köhler relativiert sich etwas, wenn man das Gesetz liest:
§ 3
(1) Ist ein Bundespräsident nach seinem Ausscheiden in den öffentlichen Dienst eingetreten oder hat er darin vor dem Antritt seines Amtes als Bundespräsident oder nach seinem Ausscheiden aus diesem Amt ein Ruhegehalt oder eine ruhegehaltähnliche Versorgung erdient, so erhält er die ihm nach § 1 zustehenden Bezüge nur insoweit, als sie das neue Diensteinkommen oder das Ruhegehalt oder die ruhegehaltähnliche Versorgung für denselben Zeitraum übersteigen.
(2) Absatz 1 findet auf die Hinterbliebenen entsprechende Anwendung.
Köhler "stockt" also maximal "auf", nämlich bis zur Höhe seines ihm zustehenden Ehrensoldes. Es ist kein freiwilliger Verzicht.
Den Vogel aber schoss gestern unser Klaus Wowereit ab: Er warnte vor "einer Beschädigung von Politik, wenn die Debatte darüber nicht bald aufhöre." Es war übrigens das erste mal seit den Wahlen im Herbst 2011, dass sich Klaus Wowereit zu einem politischen Thema geäußert hat..

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