Auch Bahnhofsschubser sind Schizophren und somit nicht schuldfähig…

Auch Bahnhofsschubser sind Schizophren und somit nicht schuldfähig…

Von Wolfgang Schlichting – Publizist + Buchautor

Also wir beide bewundern ja die Frau Merkel, der ist es tatsächlich gelungen, Millionen von schuldunfähigen Psychopathen nach Deutschland zu holen, die sich die Behandlungen ihrer Geisteskrankheit allerdings hart erarbeiten müssen, weil wir schließlich in einem Rechtsstaat leben, in dem man nicht einfach behaupten kann, dass man ein Psychopath sei, um auf Staatskosten in einer Psychoklinik von den Schwestern gehegt und gepflegt zu werden.

Damit wir uns hier nicht missverstehen, was wir jetzt schildern ist keine Gebrauchsanleitung, wie man am  besten zu einem staatlich finanzierten Aufenthalt in eine Psychoklinik kommt, sondern ein Tatsachenbericht darüber, wie man sich einen Platz an der Sonne im Garten einer Psychoklinik erarbeitet.

Der eigentlich friedfertige Flüchtling Habde A. aus Eritrea stößt am 29.07.2019 eine Mutter und ihren 8 Jahre alten Sohn vor einen ICE, der gerade in den Frankfurter Hauptbahnhof einläuft, der Junge wird im Gleisbett überrollt und stirbt dabei, seine Mutter kann sich in letzter Sekunde retten. Selbst Juristen gingen bis zum 28.11.2019 davon aus, dass die Staatsanwaltschaft den Kinderkiller wegen Mordes anklagt, doch irren ist bekanntlich menschlich, der friedfertige Flüchtling wird gar nicht angeklagt, weil er nach Ansicht der Staatsanwaltschaft aufgrund einer paranoiden Schizophrenie nicht schuldfähig ist, deshalb fertigte die Staatsanwaltschaft auch keine Anklageschrift, sondern eine Antragsschrift in der sie wortwörtlich feststellt, dass der friedfertige Flüchtling einen Menschen getötet hat, ohne Mörder zu sein und beantragte, dass er dauerhaft in einer Psychiatrie untergebracht wird, wo die Lebensumstände sicherlich erheblich besser sind als in einem Asylantenheim, in dem das Frühstück nicht am Bett serviert wird und sich auch keine Schwestern darum kümmern, dass es den dort aufhältigen Nichtmördern (oder Nochnichtmördern) an nichts mangelt.

Bei dem friedfertigen Flüchtling aus Eritrea, der aufgrund seiner angeblichen Geisteskrankheit von der deutschen Justiz wie ein Pascha behandelt wird, handelt es sich nicht um einen Einzelfall, bei fast allen ausländischen Gewaltverbrechern stellen die vom Gericht bestellten Gutachter fest, dass die Täter aus welchen Gründen auch immer zur Tatzeit geistig behindert und deshalb nicht schuldfähig waren und da wundern sich nicht nur Rammler darüber, dass nur Psychopathen nach Deutschland geholt wurden/werden.


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