Artikelserie - Sol holst Du Geld vom Fiskus zurück/ Sonderausgaben

Artikelserie - Sol holst Du Geld vom Fiskus zurück/ Sonderausgaben

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Im zweiten Teil dieser Artikelserie werden das wichtige Thema Sonderausgaben behandelt. Dabei geht es zum Beispiel um Absetzbeträge für private Versicherungen oder Wohnraum. Was Du dabei beachten musst, wird heute erklärt. 
In den nächsten vier Wochen, regelmäßig jeden Montag werde ich in folgenden Artikeln
  • So holst Du Geld vom Fiskus zurück - Einführung
  • So holst Du Geld vom Fiskus zurück - Sonderausgaben
  • So holst Du Geld vom Fiskus zurück - Werbungskosten
  • So holst Du Geld vom Fiskus zurück - Außergewöhnliche Belastungen 
  • So holst Du Geld vom Fiskus zurück - Verschiedenes 
genau erklären, wie Du richtig eine Arbeitnehmerveranlagung machst.

Sonderausgaben


Artikelserie - Sol holst Du Geld vom Fiskus zurück/ Sonderausgaben
Es gibt drei Arten von Sonderausgaben
  • Sonderausgaben mit Höchstbetrag und Viertelung "Topf - Sonderausgaben"
    dazu zählen Personenversicherungen, Wohnraumschaffung und Wohnraumsanierung
  • Sonderausgaben ohne Höchstbetrag
    Nachkauf von Schulzeiten
    Beiträge zur Weiterversicherung in der gesetzlichen Pensionsversicherung
    Steuerberatungskosten
  • Sonderausgaben mit Höchstbetrag
    Kirchenbeiträge
    Spenden

Sonderausgaben mit Höchstbetrag und Viertelung


Die sogenannten "Topf - Sonderausgaben" können bis zu einem Höchstbetrag vom 2.920 € jährlich geltend gemacht werden, wobei sich dieser Betrag unter folgenden Voraussetzungen erhöht. Wenn Du Anspruch auf den Alleinverdienerabsetzbetrag oder Alleinerzieherabsetzbetrag hast, verdoppelt sich der Betrag auf  5.840 €. Dazu kommen noch weitere 1.460 € wenn Du für mindestens drei Kinder mehr als sechs Monate einen Kinder- oder Unterhaltsabsetzbetrag erhalten hast.
Deine von Dir geltend gemachten Sonderausgaben wirken sich leider nur zu einem Viertel (Viertelung) steuermindernd aus. Beläuft sich Dein Gesamtjahreseinkommen auf mehr als 36.400 € beginnt eine Einschleifregelung zu greifen, die deine Sonderausgaben noch weiter mindern. Sind Deine Einkünfte höher als 60.000 € steht Dir nur noch die Sonderausgabenpauschale zu.
Diese Pauschale beträgt 60 €. Daraus ergibt sich ein Mindestbetrag von 240 €, der über die Sonderausgaben geltend gemacht werden kann. Liegen Deine Sonderausgaben unter diesem Betrag werden Sie in Deiner Arbeitnehmerveranlagung auch nicht berücksichtigt.

Welche Ausgaben kannst Du genau absetzen?


Personenversicherungen 
(auszugsweise - vollständige Liste unter Arbeiterkammer - Steuer sparen)
  • Ablebensversicherungen ( dazu zählen auch Kreditrestschuldversicherungen)
  • Er- und Ablebensversicherung ( Vertragsabschluss vor dem 01.06.1996)
  • Rentenversicherung ( lebenslange Rentenzahlung muss vertraglich vereinbart sein)
  • private Krankenversicherungen
  • private Unfallversicherungen ( auch Insassenunfallversicherung)
  • Pflegeversicherungen mit Sachleistungen, Taggeld oder einer lebenslänglichen Rentenzahlung
ACHTUNG: 
Bei Rentenversicherungen hast Du üblicherweise zum Vertragsende die Wahl ob Du die Auszahlung des gesamten Kapitals oder einer lebenslangen Rente möchtest. Wenn Du Deine Rentenversicherung steuerlich abgesetzt hast, MUSST Du die lebenslange Rentenzahlung wählen. Ansonsten kann es zu einer 30%igen Nachversteuerung kommen. 
Ähnliches gilt für die prämienbegünstigte Zukunftsvorsorge, die zwar nicht steuerlich absetzbar ist, aber ebenfalls eine Rentenzahlung vorsieht. Lässt Du Dir das angesparte Kapital auf  einmal auszahlen, musst Du die Hälfte der staatlichen Prämien zurückbezahlen und die Erträge werden mit 25% Kapitalertragssteuer nachversteuert. 
Wohnraumschaffung und Wohnraumsanierung (auszugsweise - vollständige Liste unter Arbeiterkammer - Steuer sparen)
Wohnraumschaffung bedeutet, dass Du eine neu errichtete Wohnung kaufst oder ein Haus baust, das Du nach Fertigstellung für mindestens 2 Jahre als Hauptwohnsitz nützt. 
ACHTUNG: Wenn Du ein Haus oder eine Wohnung kaufst, von dem Du nicht der erste Besitzer bist, ist der Kaufpreis steuerlich nicht absetzbar. Übernimmst Du jedoch das Darlehen des Erstbesitzers, kannst Kreditraten und Zinsen abschreiben. Beim Erwerb eines Rohbaus verhält es sich so ähnlich. Die Kosten für das Grundstücks und des Rohbaus sind nicht absetzbar, weitere Errichtungskosten jedoch schon. 
Unter Wohnraumsanierung werden sämtliche baulichen Maßnahmen verstanden, die die Nutzungsdauer des Wohnraums deutlich verlängert oder den Wert des Hauses oder Wohnung wesentlich erhöhen. Vorraussetzung für die Absetzbarkeit von Kosten für eine Sanierung, ist, daß diese durch ein befugtes Unternehmen durchgeführt werden. Arbeiten die selbst oder von Bekannten oder Freunden erledigt werden, können nicht abgesetzt werden.

Sonderausgaben ohne Höchstbetrag


In dieser Sparte können Beiträge für eine freiwillige Weiterversicherung in der gesetzlichen Pensionsversicherung und der Nachkauf von Schulzeiten, wie auch Renten oder Steuerberatungskosten abgesetzt werden.

Sonderausgaben mit Höchstbetrag


Kirchenbeiträge bis 400 € jährlich und Spenden  bis zu 10% der Vorjahreseinkünfte geltend gemacht werden.

Vorläufiges Fazit


Wie Du siehst, gibt es zahlreiche Möglichkeiten verschiedene Kosten über die Sonderausgaben abzusetzen. Wobei durch die Viertelung der Sonderausgaben das Absetzen von Versicherungsprämien oder Kosten für Wohnraumschaffung- und Sanierung im Vergleich zu früheren Jahren deutlich an Attraktivität verloren hat.
Genau aus diesem Grund solltest Du genau darüber nachdenken, ob Du Prämien für Lebensversicherungen, die der privaten Penionsvorsorge dienen, tatsächlich absetzen möchtest. Einerseits hält sich der steuerliche Vorteil in Grenzen, andererseits nimmst Du Dir zu Vertragsende die Wahlmöglichkeit, zwischen Auszahlung des gesamten Kapitals und der monatlichen Zusatzrente.
Weitere nützliche Informationen findest Du unter
Geldjournal - Lohnsteuerausgleich So wird es gemacht Geldmarie - Steuern und Jahresausgleich Job.at - Steuerausgleich 2013 Überlassen Sie Ihr Geld nicht dem Finanzamt Format - Zehn Tipps für den Steuerausgleich Arbeiterkammer - Steuer sparen von A bis Z
Im dritten Teil dieser Artikelserie werden wir uns mit den Werbungskosten beschäftigen. 


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