Arbeitsgericht Berlin: Wie schwanger muss man sein?

Manche Dinge im Leben gehen nur ganz oder gar nicht. Allgemein ist bekannt, dass man nicht “ein bisschen schwanger” sein kann.

Arbeitsgericht Berlin und das Beschäftigungsverbot

Das Arbeitsgericht Berlin entschied im August 2012 (31.08.2012 – Az 28 Ca 10643/12) über den Beweiswert einer ärztlichen Bescheinigung über ein Beschäftigungsverbot. Dem Arbeitgeber war die Arbeitnehmerin einfach nicht schwanger genug, denn er zweifelte  Schwangerschaft und vor allem das Beschäftigungsverbot und damit auch die ärztliche Bescheinigung der Arbeitnehmerin an.

hoher Beweiswert der ärztlichen Mutterschutzbescheinigung

Grundsätzlich wies das Arbeitsgericht Berlin darauf hin, dass – entsprechend der ständigen Rechtsprechung des BAG (7.11.2007 – 5 AZR 883/06) – der ärztlichen Bescheinigung über das Beschäftigungsverbot ein ausgesprochen hoher Beweiswert zu kommt, der erst einmal vom Arbeitgeber erschüttert werden muss. Der Vortrag, dass der Arbeitgeber zuvor keine schwangerschaftsbedingten Ausfallerscheinungen bei der Arbeitnehmerin feststellen konnte, reicht hierfür aber nicht aus.

RA A. Martin



wallpaper-1019588
Die richtige Matratze für erholsamen Schlaf
wallpaper-1019588
Back to the Ink: Der Tattoo-Trend der 90er und sein Echo in der Musikwelt
wallpaper-1019588
Bügelbilder – Kleidung einfach selbst gestalten
wallpaper-1019588
Juckreiz beim Mops und was im Frühling dahinterstecken kann
wallpaper-1019588
Endlich mit dem Rauchen aufhören