Araber kommt besoffen zum Gerichtstermin, schläft ein und darf wieder nach Hause

Araber kommt besoffen zum Gerichtstermin, schläft ein und darf wieder nach Hause

Von Wolfgang Schlichting – Publizist + Buchautor

Am 03.09.2019 warten im Landgericht Saarbrücken, 3 Berufsrichter, 2 Schöffen, 2 Verteidiger, 1 Staatsanwalt, 1 Psychologin als Gutachterin, 1 Dolmetscher, mehrere Justizbeamte und mehrere Zeugen auf den arabischen Gewaltverbrecher Khalid I. der trotz eines vom ihm begangenen Raubüberfall nicht inhaftiert wurde, sondern bis zu dem für den 03.09.2019 anberaumten Verhandlungstermin frei herum laufen darf. Der Angeklagte erscheint sturzbesoffen im Gerichtsgebäude und bringt (warum auch immer) ein Küchenmesser und mehrere Spritzen mit. Bevor er sich schwankend auf einem Stuhl nieder lässt lallt er noch: „sowieso alles umsonst, das Verfahren wird eh eingestellt“, setzt sich danach auf seinen Stuhl und schläft schnarchend ein.

Während der Angeklagte im Gerichtssaal seinen Rausch ausschläft beraten die Richter, der Staatsanwalt, die Gutachterin und die Verteidiger darüber, ob Khalid I. überhaupt verhandlungsfähig ist und kommen zu dem Ergebnis, dass dem nicht so ist. Der Gewaltverbrecher wird von Richter Weber geweckt und gefragt, ob er denn gut geschlafen habe, was der Angeklagte grinsend bestätigt. Danach lobt Richter Weber den Angeklagten, weil er in seinem Zustand überhaupt zur Verhandlung erschienen ist und beraumt einen neuen Termin für den 12.09.2019 an. Er bittet den Gewaltverbrecher noch, beim nächsten Gerichtstermin nicht wieder im Vollrausch zu erscheinen, was ihm von Khalid I. großzügig versprochen wird und wünscht dem Angeklagten einen angenehmen Heimweg.

Dieser Gerichtstermin war Satire pur, den durch das Gerichtsgebäude bis zum Verhandlungsraum schwankenden Angeklagten, seine lallend vorgetragene Ansage, dass das Verfahren sowieso eingestellt wird, sein selbst auf dem Gerichtsflur noch hörbares Geschnarche, die richterliche Sorge um das Wohl des Angeklagten, ob er denn auch gut geschlafen habe, hätte auch „Jan Böhmermann“ nicht besser konzipieren können und wenn man sich einmal vor Augen führt, dass sich sehr viele deutsche Richter genau so verhalten wie Herr Weber, oder wie ein Richter am Landgericht Zwickau, der das Urteil eines Amtsrichters, der einen ausländischen Gewaltverbrecher zu 3,5 Jahren Haft verurteilt hatte aufhob und die Strafe mit der Begründung, dass Ausländer haftempfindlicher als deutsche Verbrecher sind, auf 2 Jahre reduzierte darf man sich nicht wundern dass Deutschland von kriminellen Ausländern als Verbrecherparadies angesehen wird.


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