Äpfel in Berlin: Gnadenantrag bei Bundespräsident Dr. Frank-Walter Steinmeier

Pressemitteilung

Herrn

Dr. Frank-Walter Steinmeier

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Neuhofen, 16. Februar 2018

Gnaden-Antrag für Herrn Werner Prause, 76 Jahre, Berlin wegen der Ausbringung von Äpfeln im Wald / Verzicht und Erlass auf eine Strafe

Sehr geehrter Herr Bundespräsident Dr. Frank-Walter Steinmeier!

Da ich leider nur freiberuflicher Journalist, Autor, Schriftsteller, Medienproduzent, Gesundheits- und Krankenpfleger und Rettungssanitäter bin (leider chronisch schwer krank, schwerbehindert und auch akut krank bin), war mir bis zum Sehen eines Fernseh-Berichtes bei SAT 1 noch nicht einmal bekannt, dass das Ausbringen von Äpfeln in Deutschland unter Strafe stehen kann. Von einem Gesetz dieser Art habe ich bislang noch nicht gehört.

Sie haben als Bundespräsident das höchste Amt im Staat inne und Sie haben die Macht und Möglichkeiten GNADE zu gewähren und Gnadenanträge zu genehmigen.

Nach dem Sehen des Fernsehberichts der Kollegen von SAT1 und Focus.de bin ich immer noch etwas schockiert, verstört und verunsichert zur Geschichte des 76-jährigen Mannes Werner Prause in Berlin (welcher mir nicht persönlich bekannt ist). Er hat Äpfel im Wald ausgelegt. Von Äpfeln geht in Deutschland sicher keine Gefahr aus.

Den SAT 1 Fernseh-Bericht können Sie online bei Focus.de finden, Link:

https://www.focus.de/regional/berlin/aerger-in-berlin-76-jaehriger-kippt-aepfel-im-wald-aus-berliner-droht-gefaengnisstrafe_id_8474462.html?utm_source=facebook&utm_medium=social&utm_campaign=facebook-focus-online-wissen&fbc=facebook-focus-online-wissen&ts=201802151728

Ich stelle hiermit auf der Grundlage des Petitionsrechts einen GNADENANTRAG für den 76jährigen Mann, Herrn Werner Prause in Berlin, Erlass und Verzicht auf eine Strafe und Ausbuchung einer möglichen Bußgeld-Forderung in Höhe von derzeit 88,– Euro. Die zuständige Verwaltung und / oder Behörde möge die Forderung großzügigerweise und freundlicherweise ausbuchen, da Äpfel kein Müll, sondern als Obst, Fallobst oder biologisch, verrottbarer Natur-Dünger einzuordnen sind und damit keine Ordnungswidrigkeit oder Straftat, meint ein Ausbringen von nicht verrottbaren Müll oder Abfall vorliegt.

Begründung

Äpfel sind als Obst, Fallobst oder wenn nicht mehr verzehrbar als biologischer Natur-Dünger einzuordnen.

Grundsätzlich sollte es in allen Wäldern in Deutschland erlaubt sein, Obst, Fallobst oder auch biologischen Natur-Dünger auszubringen, sofern es verrotten kann oder Wild-Tieren / Tieren als Nahrung dienen kann und nicht schwerwiegende Gründe dagegen sprechen.

Falls es erforderlich sein sollte die Gesetze hierzu in Deutschland zu ändern, bitte ich den Deutschen Bundestag, die möglicherweise betreffenden Gesetze sinngemäß anzupassen und zu ändern.

Vorab vielen Dank!

Shalom.

Mit freundlichen Grüßen

Andreas Klamm – Sabaot, Journalist, Autor, Schriftsteller, staatlich geprüfter Gesundheits- und Krankenpfleger, Rettungssanitäter

Gnadenantrag als PDF:

Bundespraesident_Dr_Steinmeier_2018_Gnade1

Link zum Gnadenantrag in der PDF-Version:

https://humanrightsreporters.files.wordpress.com/2018/02/bundespraesident_dr_steinmeier_2018_gnade1.pdf

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