Thomas de Maizière (Foto: DeAndre Curtiss, Wikipedia)
um die Ohren fliegenDa hat die WAZ-Gruppe also Dokumente veröffentlicht, in denen die Bundeswehr über ihre Afghanistan-Einsätze berichtet. Und was macht der Herr Minister? Richtig! Er verklagt sie.
Schließlich handele es sich seiner Meinung nach – kein Witz! – um “urheberrechtlich geschützte” Werke, deren Veröffentlichung deshalb unerlaubt sei.
“Soldatenprosa” nennt das die Süddeutsche.
Es geht auch nicht darum, dass diese Papiere irgendwelche Geheimnisse enthalten würden (sie dienten der Information des Verteidigungsausschusses). Nein, de Misere will – obwohl es für amtliche Dokumente keinen Urheberschutz gibt – ein Exempel statuieren. Vielleicht sogar im Hinblick auf die Gefahr, die durch die Veröffentlichung von staatlichen Dokumenten für diese entsteht. Dass er damit die WAZ-Rechercheure zu Whistleblowern macht, kommt seinem Amtskollegen Friedrich und seiner Chefin sicherlich nicht ungelegen.
Allerdings bin ich zur Zeit so dermaßen abgegessen von der deutschen Politik und es ekelt mich regelrecht, die Regierungsgesichter in Zeitungen, auf Webseiten oder im Fernsehen zu sehen, dass ich der Schlussfolgerung der Süddeutschen
Gleichwohl dürften [die WAZ-Rechercheure] – die Gegenwehr angekündigt haben – am Ende Recht bekommen. Denn über dem Urheberrecht rangiert das Grundgesetz und damit die Pressefreiheit. Hinzu kommt der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte: Vor kurzem hat er entschieden, dass das Urheberrecht gegen die Informationsfreiheit der Menschenrechtskonvention abgewogen werden müsse.
nicht folgen kann.
Wie kann in einem Land, in dem vermutlich die Bundeskanzlerin “vom Grundgesetz erst aus der Presse erfahren” hat irgendein Grundrecht noch Geltung haben. Das derzeitige (Nicht)Handeln der Regierung spricht dem Hohn.