SprecherInnenkreis
Auf der zweiten Vollversammlung des Bundesweiten Arbeitskreises Säkulare Grüne wurde am Samstag (23. März 2013) in Köln der Gründungsprozess fortgesetzt. Der erst im Januar 2013 gegründete bundesweite Arbeitskreis konnte dabei einvernehmlich zentrale programmatische Aussagen beschließen.Nach der Begrüßung durch Berivan Aymaz (eine der SprecherInnen der Säkularen Grünen NRW) und einem Grußwort der grünen Bundestagsabgeordneten Katja Dörner diskutierten rund 50 grüne Parteimitglieder aus allen Teilen der Bundesrepublik sieben Stunden lang engagiert über die säkulare Programmatik; die Säkularen Grünen wollen „über das Verhältnis von Staat und Religionsgemeinschaften „neu nachdenken und die ´Trennung von Kirche und Staat´ weiter voranbringen“.
Beschlossen wurde das „Selbstverständnis“ der Säkularen Grünen, in dem die grundlegenden Ziele und Aussagen des Arbeitskreises festgelegt sind und auch eine Reihe gesellschaftlicher Themenbereiche genannt werden, in denen ein säkularer Klärungs- und Änderungsbedarf gesehen wird.
Als Schwerpunkte der künftigen Tätigkeit haben sich u.a. das „Kirchliche Arbeitsrecht“, die Durchsetzung religiöser Neutralität in den Schulen, die Ersetzung des Religionsunterrichts durch einen Ethik- oder Religionskundeunterricht und die Beseitigung von Privilegien der christlichen Großkirchen herauskristallisiert.
Zum Thema „Kirchliches Arbeitsrecht“ hörten die TeilnehmerInnen an der VV ein Grundsatzreferat, das von Vera Muth, Leiterin der GerDiA-Kampagne gehalten wurde. Hierbei wurde verdeutlicht, welchen erheblichen Einschränkungen die etwa 1,3 Mio. ArbeitnehmerInnen in Betrieben in kirchlicher Trägerschaft in ihrem dienstlichen und außerdienstlichen Verhalten unterworfen sind und in welchem Umfang in Deutschland übliche Arbeitnehmerrechte und auch Grundrechte für die Beschäftigten außer Kraft gesetzt werden.
Der Arbeitskreis bekennt sich in seiner Programmatik eindeutig zur Unteilbarkeit und Unveräußerlichkeit der allgemeinen Menschenrechte und spricht sich gegen jegliche Relativierung von Menschenrechten aus religiösen und traditionellen Gründen aus. Eine der zentralen Grundaussagen lautet: „Als säkulare Grüne streben wir eine Gesellschaft an, in der Menschen verschiedener Glaubensrichtungen, Weltanschauungen sowie Nichtreligiöse gleichberechtigt zusammenleben. Niemand soll aufgrund seiner Weltanschauung oder der Zugehörigkeit zu einer bestimmten Religion bevorzugt oder diskriminiert werden.“
Die erhebliche Zunahme des Anteils konfessionsfreier Menschen an der Gesamtbevölkerung wie auch die Tatsache, dass nichtchristliche Religionen ihren Platz in deutschen Gesellschaft gefunden haben, geben nach Auffassung des Arbeitskreises dringend Anlass für eine Neustrukturierung des Verhältnisses von Staat und Religionsgemeinschaften.
Auf der Vollversammlung wurden auch Änderungsanträge zum WahlprogrammEntwurf der Grünen für die Bundestagswahl 2013 beschlossen. Schwerpunkte sind hierbei u.a. das „Kirchliche Arbeitsrecht“, die Beendigung von Staatsleistungen an die christlichen Großkirchen, die Abschaffung des § 166 StGB („Blasphemieparagraph“) sowie die Zuerkennung gleicher Rechte für religiöse und konfessionsfreie Menschen. Eine Diskussion über Änderungsanträge bezüglich Knabenbeschneidung konnte aus Zeitgründen allerdings nicht mehr erfolgen.
Der SprecherInnenkreis der säkularen Grünen bewertete das Ergebnis der Vollversammlung als außerordentlich positiv und wegweisend für die Arbeit in den nächsten Monaten. Angestrebt werden Landesarbeitsgruppen innerhalb der grünen Landesverbände in sämtlichen Bundesländern und auch die Gründung einer offiziellen Bundesarbeitsgemeinschaft Grünen. Die SprecherInnen erklärten, dass sie zuversichtlich seien, mit vielen der säkularen Forderungen des Arbeitskreises innerhalb der grünen Partei auf breiter Ebene Zustimmung zu erhalten.
W.O.
[Erstveröffentlichung: Säkulare Grüne]