Änderungen beim Elterngeld geplant

Die Bundesregierung plant Änderungen beim Elterngeld. Das Elterngeld für ALG-II-Empfänger soll künftig komplett gestrichen werden. Ebenfalls wegfallen sollen der befristete Zuschlag beim Arbeitslosengeld II gemäß § 24 SGB II. Dieser wird bisher bis zu 2 Jahre nach dem Bezug von Arbeitslosengeld gezahlt und kann bis zu 320 € monatlich betragen.  Für Wohngeldempfänger soll der Heizkostenzuschuss entfallen.


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