Ändere Deinen Namen-Tag – Get A Different Name Day

Der 13. Februar steht im Rahmenkalender unserer US-amerikanischen Nachbarn ganz im Zeichen der Möglichkeit zur Namensänderung. Denn dieses Datum wird in den Vereinigten Staaten als sogenannter Ändere-Deinen-Namen-Tag (engl. Get A Different Name Day) begangen. Warum dieser Aktionstag einen festen Platz in der vorliegenden Sammlung der kuriosen Feiertage aus aller Welt verdient hat und was es genau damit auf sich hat, soll im vorliegenden Beitrag geklärt werden. Warum sollen wir heute also unseren Namen ändern?

Kuriose Feiertage - 13. Februar - Ändere-Deinen-Namen-Tag - Get a different Name Day - Screenshot von www.bonn.de

Screenshot: von bonn.de

Wer hat den Get A Different Name Day ins Leben gerufen?

Im Gegensatz zu vielen anderen kuriosen Aktionstagen aus den Vereinigten Staaten liegen im Falle des Get A Different Name Day sehr konkrete Angaben darüber vor, von wem er ins Leben gerufen wurde und seit wann er gefeiert wird. Aber der Reihe nach.

Begibt man sich an die Recherche, so stößt man hier schnell auf zwei alte Bekannte bzw. echte Koryphäen in Sachen kuriose Feiertage: das US-amerikanische Ehepaar Ruth und Thomas Roy. So haben die beiden seit 1986 inzwischen mehr als 80 eigene, mehr oder weniger kuriose Feier- und Aktionstage ins Leben gerufen und einen Großteil auf ihrer Website wellcat.com publiziert (siehe dazu auch die Liste der weiterführenden Links unten). Und obwohl durch die Bank alle diese kuriosen Feiertage urheber- und markenrechtlich geschützt sind, kann man dem Ehepaar Roy keineswegs einen durchaus humanistischen Impetus nicht absprechen.

Egal ob z. B. der Tag der sinnlosen Anrufbeantworter-Nachrichten (engl. Inane Answering Message Day) am 30. Januar oder der Internationalen Tag der Frustrationsschreie (engl. International Moment of Frustration Scream Day) am 12. Oktober – hier geht es immer darum, für einen Tag ein positives bzw. freundliches Signal auszusenden. So auch am heutigen 13. Februar.

Die Botschaft? Mit dem Get A Different Name Day soll seit 1987 ein Mal im Jahr all denjenigen die Möglichkeit zur Namensänderung geben werden, die sich mit ihrem eigenen Namen nicht wohl fühlen. Wobei hier einzuschränken ist, dass diese Namensänderung tatsächlich nur heute gelten soll und laut dem Ehepaar Roy auch nur den Vornamen betrifft.

Nur warum sich die beiden ausgerechnet für das Datum des heutigen 13. Februar entschieden haben, konnte ich im Zuge der Recherchen nicht herausfinden. Mit dem ebenfalls heute gefeierten Kuss-Tag (engl. Kiss Day), dem Tag der Tortellini (engl. National Tortellini Day) oder dem Welttag des Radios scheint es jedenfalls nichts zu tun zu haben.

Ein paar juristische Hintergründe zur Namensänderung

Während man also den eigenen (Vor-)Namen am heutigen Ändere Deinen Namen-Tag somit im Prinzip nach Lust und Laune ändern kann, ist eine vollständige Namensänderung aus juristischer Sicht keineswegs eine so leichte Sache. Wieso? Grundsätzlich wird das Thema einer (juristisch) validen Namensänderung bzw. Namenswechsel in den meisten westlichen Ländern vom Gesetzgeber geregelt.

In Deutschland fällt dies z. B. unter das sogenannte Namensrecht, mit dem alle gesetzlichen Vorschriften gemeint sind, welche die individuelle Berechtigung im Bürgerlichen Gesetzbuch regeln, einen bestimmten Namen zu führen bzw. unter welchen Bedingungen eine Namensänderung (z. B. durch Eheschließung, Adoption, Künstlername usw.). Das wohl bekannteste und zugleich berüchtigtste Beispiel zum Thema Namensgebung ist die Wahl des Vornamens nach der Geburt eines Kindes. Die Entscheidung darüber liegt oberflächlich gesehen zwar völlig in der Hand der Eltern, trotzdem gibt es seitens des Gesetzgebers diesbezüglich klare Vorgaben:

  • Dringlichkeit: Eltern müssen den Vornamen ihres Kindes innerhalb von 4 Wochen nach der Geburt festlegen und beim Standesamt registrieren.
  • Eindeutigkeit des Vornamens: Zwar muss dieser als solcher erkennbar (also kein eindeutiger Nachname der z. B. zur Kombination Müller Müller führen würde), darf aber sowohl männlich als auch weiblich sein (z. B. Kim).
  • Unschädlichkeit des Namens: Die Wahl des Vornamens darf – im Juristen-Deutsch – weder dem Kindeswohl dadurch schaden, dass es der Lächerlichkeit preisgegeben wird noch eine (kulturell bedingte Negativ-Konnotation herstellt. Beispiele für den letztgenannten Punkt wären z. B. Kain, Judas oder Satan. In enger Verbindung dazu gilt auch, dass ein Vorname nicht das religiöse Empfinden der Mitmenschen verletzten darf.
  • Während es in den USA und Großbritannien vor allem unter Prominenten eine Mode geworden zu sein scheint, den Vornamen ihrer Kinder nach dem Ort ihrer Zeugung zu benennen (Brooklyn, Chelsea usw.), schiebt der deutsche Gesetzgeber hier einen Riegel vor. Vornamen dürfen kein Orts- oder Markennamen sein. Dieses Verbot gilt auch für anfallende Ambitionen, den Vornamen seines Kindes zur Erhaltung der Einzigartigkeit des Namens markenrechtlich schützen zu lassen.

Kann man in Deutschland seinen Vornamen ändern lassen?

Trotz dieser auf den ersten Blick äußerst strikten Vorgabe zur Namensvergabe geht es dem Gesetzgeber hier vor allem um den Schutz (der Würde) des Individuums. Da in vielen Fällen aber Vornamen von Standesbeamten nach der Geburt des Kindes durchgewunken wurden, besteht in Deutschland durchaus die Möglichkeit – zumindest in Ausnahmefällen – seinen Vornamen nachträglich bei der Namensänderungsbehörde (Kreisverwaltung, Standesamt oder Ordnungsamt) ändern zu lassen. Hierfür müssen allerdings bestimmte Kriterien erfüllt werden bzw. triftige Gründe vorliegen:

  • So im Falle einer Eindeutschung ausländischer Vornamen nach der Einbürgerung, die im Falle einer Unmöglichkeit bzw. fehlenden Entsprechung auch zur Wahl eines komplett neuen Vornamens führen kann.
  • Falls nachweisbar ist, dass eine Person seit ihrer Geburt immer schon anders genannt wurde.
  • Ablehnung eines besonders exotischen Vornamens.
  • Transsexualität: Nach dem Transsexuellengesetz können Personen ihren Vornamen in der Weise ändern lassen, die dem gefühlten Geschlecht entspricht.

Wer nicht unter diese Bedingungen fällt, hat dann aber ja immer noch die Möglichkeit, seinen Vornamen anlässlich des heutigen Ändere-Deinen-Namen-Tag am 13. Februar – zumindest temporär – zu ändern.

Weiter Informationen zum Ändere-Deinen-Namen-Tag:

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