Als Immobilienmakler mit einem Franchiseunternehmen selbstständig werden

Wer sich als Immobilienmakler selbstständig machen möchte, dem stehen neben dem eigenen und unabhängig geführten Unternehmen auch die Möglichkeit zur Verfügung, als Franchiseunternehmer tätig zu werden. Als Existenzgründer bietet diese Variante zahlreiche Vorteile, wenngleich einige Nachteile auch in Kauf genommen werden müssen. Um als Franchiseunternehmer in der Immobilienbranche durchstarten zu können, bedarf es einiger Voraussetzungen, über die sich angehende Existenzgründer genau informieren sollten, um abzuwägen, ob eine Selbstständigkeit als Franchiseunternehmer sich im Ganzen langfristig als erfolgversprechender erweist, als eine Unternehmensgründung auf eigene Rechnung.

Was bedeutet Franchiseunternehmer?

Der Begriff "Franchise" stammt aus dem Französischen und bezeichnet eine spezielle Unternehmensform, bei dem ein partnerschaftliches Vertriebssystem im Vordergrund steht. Dabei wird einem Franchisenehmer vom Franchisegeber das Recht eingeräumt, Produkte oder Dienstleistungen unter dem Namen des Franchisegebers zu vertreiben. In der Immobilienbranche bedeutet dies, dass sich ein Immobilienmakler einem bereits bestehenden Unternehmen anschließen kann, dessen Namen benutzt, aber dennoch auf eigene Verantwortung tätig wird. In Gegenleistung dafür erhält der Franchisegeber eine Bezahlung, die unterschiedlich strukturiert sein kann. Manche Franchisegeber bevorzugen feste Monatsbeträge, während andere zum Beispiel am Umsatz beteiligt werden möchten. Auch Einstiegsgebühren für die sogenannte Lizenzerteilung sind keine Seltenheit.
In Deutschland ist die Franchise-Unternehmensform vor allem durch amerikanische Fast-Food-Ketten (z.B. McDonalds) bekannt geworden und ist heute in zahlreichen Unternehmensbereichen zu finden. Insbesondere Immobilienmakler, die sich selbstständig machen möchten, greifen immer mehr auf die Franchise Unternehmensform zurück.
Immobilienmakler können aus dem Franchise-Prinzip in vielen sparten profitieren, aber neben den Rechten als Franchiseunternehmer, ist diese Unternehmensform auch an zahlreiche Pflichten gebunden.

Grundvoraussetzungen, um als Immobilienmakler selbstständig ein Franchiseunternehmen zu gründen

Wie auch bei einer herkömmlichen Selbstständigkeit als Immobilienmakler, wird in Deutschland ein Gewerbeschein sowie -erlaubnis und eine anerkannte Ausbildung als Immobilienmakler wie Immobilienkaufmann oder studierter Immobilienbetriebswirt erforderlich. Ein polizeiliches Führungszeugnis muss frei von Einträgen sein und weder Steuerschulden noch ein laufendes Insolvenzverfahren sollten vorliegen. Zusätzlich ist die Anmeldung beim Finanzamt und eine Beantragung zur Mitgliedschaft in der IHK sowie bei der Berufsgenossenschaft notwendig. Diese Nachweise decken größtenteils den bürokratischen Teil der Grundvoraussetzungen, um sich generell selbstständig als Immobilienmakler zu machen. Aber auch persönliche Anforderungen werden an Franchiseunternehmer in der Immobilienbranche gestellt, dessen sich Immobilienmakler bewusst sein sollten. Denn als Franchiseunternehmer unterliegen Immobilienmakler nicht nur dem eigenen Erfolgsdruck, sondern müssen auch den den Anforderungen des Franchisegeber gerecht werden. Somit handelt ein Immobilien-Franchiseunternehmer nicht ausschließlich auf eigene Rechnung, sondern zusätzlich im Interesse des Franchisegebers.

Rechten und Pflichten für Immobilienmakler als Franchiseunternehmer

Als selbständiger Immobilienmakler mit einem Franchiseunternehmen stehen diesen zahlreiche Rechte zu, aber unterliegen auch diversen Pflichten. In der Regel wird dies klar und deutlich in Schriftform in einem Vertrag zwischen Franchisenehmer und Franchisegeber festgehalten. Hier sollten Immobilienmakler als Franchisenehmer ganz genau hingucken, inwiefern das jeweilige Vertriebssystem Einfluss auf die Unabhängigkeitsfragen nimmt.

Zu den Rechten von Franchise-Maklern zählen:

- alleiniges Mitarbeiterbestimmungsrecht
- Teilnahme an Weiterbildungen und Ausbildungen durch Franchisegeber
- Unterstürzung bei der Konzeptverwirklichung und Ausstattung der Geschäftsräume
- Teilnahme an Maßnahmen für Wettbewerbsvorteile
- Kooperation mit anderen Franchiseteilnehmern
- Nutzung des Franchise-Unternehmensnamen und Unternehmenspräsentation über diesen
- in werbe- sowie verkaufsfördernde Maßnahmen durch den Franchisegeber eingegliedert zu werden
- Recht auf eigenständige und alleinige Kundenbetreuung sowie Neukundenbeschaffung
- Recht auf eigenverantwortliche Objektbeschaffung sowie Verkaufs- und Vermietungsabwicklungen
- Recht auf alle Informationen, die für eine erfolgsorientierte Unternehmensführung notwendig sind
- Recht auf Imagewahrung und Geheimhaltung unternehmensbezogener Daten

Zu den Pflichten von Franchise-Maklern zählen:

- Einhaltung gesetzlicher und vertraglich festgelegter Richtlinien
- Übernahme des Firmenlogos und Unternehmensnamen des Franchisegebers
- je nach Vertragsbedingungen muss auch in der Ausstattung sowie Büroinneneinrichtung an die Vorgaben des Franchiseunternehmens gehalten werden
- Teilnahme an Werbe- und verkaufsfördernden Maßnahmen
- Zahlen der Franchisegebühren
- Teilnahme an Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen durch die Franchisezentrale
- Zusammenarbeit mit Systembetreuern
- Einhaltung von Wettbewerbsverboten
- Standorteinhaltung
- Franchise-Makler haben Weisungen des Franchisegebers zu folgen und Kontrollen zu dulden

Vor- und Nachteile für Immobilienmakler-Existenzgründer als Franchiseunternehmer

Das Franchisesystem wurde in erster Linie dazu entwickelt, um gut am Markt positionierte Unternehmens weiter zu verbreiten. Um nicht einen großen Konzern in alleiniger Verantwortung führen zu müssen, wurde durch das Franchise-Vertriebssystem eine Umverteilung auf erfolgsorientierte Unternehmer vorgenommen, von der sowohl der Franchisegeber als auch der Franchisenehmer profitieren sollen. Um dies beiden Seiten zu ermöglichen, können die Vorteile des einen, allerdings auch die Nachteile des anderen bedeuten. Aber grundsätzlich verfolgen beide ein Erfolgskonzept, das die Umsätze für beide Vertragspartner steigert.

Für Immobilienmakler als Franchisenehmer kristallisieren sich vor allem als Existenzgründer Vorteile heraus, wie zum Beispiel:

- hoher Bekanntheitsgrad von Anfang an, wenn das Franchise-Mutterunternehmen bereits weit verbreitet ist
- lokales Monopol durch eingeräumten Gebietsschutz
- Geschäftskonzept ist bereits vorhanden und erfolgreich am Markt etabliert
- Kostenersparnisse, da Marketingstrategien weder neu entwickelt noch erfolgversprechende Werbekanäle gesucht werden müssen
- Designs für Internetplattformen, Visitenkarten oder Ähnlichem werden vorgeben
- Software- und andere Bearbeitungs- sowie Verwaltungsmaschinerien werden in der Regel vom Franchise-Mutterunternehmen vorgegeben, sodass eventuelle Fehlkäufe und Fehlentscheidungen wegfallen
- Existenzgründer müssen keinen passenden Standort suchen. Dies übernimmt meist der Franchisegeber
- Einarbeitung und Betreuung durch die Francisezentrale beziehungsweise persönliche Gebietsbetreuer
- Kunden fügen Unternehmensnamen gleich ein Image hinzu, welches im Idealfall gut ist und Immobilienmakler den Vertrauensaufbau zum Kunden erleichtert
- gesteigerte Erfolgswahrscheinlichkeit durch hohe Erfahrungswerte des Franchisegebers und dadurch bedingte geringere Fehlerquote
- überregionale Verdienstmöglichkeiten durch Partner-Kooperation

Im Gegensatz dazu, müssen sich Immobilienmakler als angehende Franchisenehmer auch über die Nachteile bewusst sein:

- nur bedingtes bis kein Recht auf Mitbestimmung bei der Standortwahl
- weniger Gestaltungsspielraum für eigene Geschäftsideen und Konzepte
- langfristige Vertragslaufzeiten - vorzeitige Kündigungen seitens des Makler-Franchisenehmers sind überwiegend sehr schwierig, zeit- und kostenaufwendig
- meist gibt es keine Garantie, ob der Franchisenehmer nach Vertragsablauf den Vertrag verlängern kann
- in Deutschland gibt es keine gesetzlichen Bestimmungen im Vertragsrecht, an die sich der Franchisegeber halten müsste
- Imageverschlechterung ohne eigenes Verschulden, wenn der Unternehmensname negativ durch andere Partner oder das Franchise-Mutterunternehmen in die Schlagzeilen gerät

Den richtigen Franchisegeber für Immobilienmakler finden

Generell sollten sich existenzgründende Immobilienmakler bei der Wahl des optimalen Franchisegebers genau informieren und stets die Seriosität eines Anbieters überprüfen. Desweiteren sind die Vertragsbedingungen sowie die angebotene Unterstützung von großer Relevanz, die dem Immobilienmakler die genannten Vorteile auch gewährleisten sollten.

Ein weiteres Kriterium stellen die Lizenzgebühren dar. Während am Anfang der Existenzgründung einkommensabhängige Gebühren noch als die bessere Variante durch weniger finanzielles Risiko und finanzieller Belastung erscheinen, so schnellen die Zahlen für die Franchisegebühren mit wachsendem Umsatz schnell in die Höhe. Deshalb empfiehlt sich eine festgesetzte Gebührensumme, mit der Immobilienmakler langfristig mehr finanzielle Sicherheit erhalten.
Einstiegsgebühren, die je nach Größe, Bekanntheitsgrad und Verbreitung des Unternehmensnamens bis in die fünfstelligen Bereich steigen können, sollten gut überdacht werden, denn als Existenzgründer werden die wenigsten derartige Summen aus Eigenkapital finanzieren können. Dennoch ist es ratsam, als Existenzgründer mindestens ein überregional bekanntes Franchiseunternehmen auszuwählen, um das eigene Portfolio weit ausbreiten und durch den Zugriff auf ein großes Netzwerk frühzeitig die Umsätze generieren zu können.

Immobilienmakler sollten auch auf die Erfahrungen eines Franchise-Anbieters achten, um sicherzustellen, dass das Vertriebssystem erprobt und so optimiert ist, dass Immobilienmakler in ein funktionierendes und erfolgversprechendes Unternehmen einsteigen. Nur dann ist gewährleistet, dass Immobilienmakler von der Weiterentwicklung und dem Know-How des Franchisegebers profitieren und direkt auf Erfolgskurs gehen können.

Finanzierungen vom eigenen Franchiseunternehmen für Immobilienmakler

Auch wenn Einstiegsgebühren, Umlagekosten für Werbung und Marketing sowie regelmäßige Lizenzgebühren zur finanziellen Pflicht eines Immobilienmaklers als Franchisenehmer werden, so ist in der Regel vergleichsweise nur ein geringes Gründungskapital notwendig, als für eine unabhängige Unternehmensgründung.

Wie meist auch bei anderen Finanzierungen, setzt sich die Franchise-Unternehmensgründung idealerweise aus einer Finanzierung von Eigen- und Fremdkapital zusammen. Oftmals verlangen Franchisegeber Eigenmittel in Höhe von 20 Prozent, mit denen demonstriert werden soll, dass der Immobilienmakler ein finanzielles Risiko mitträgt und natürlich seine Bonität damit unterstreicht.

Je nach dem, wie erfolgreich der Franchisegeber in Deutschland bereits agiert, zeigen sich kreditgebende Banken meist großzügiger bei der Kreditvergabe, als wie sie es gegenüber herkömmlichen Unternehmensgründungen sind. Dies beruht darauf, dass gut etabliertes Franchisegeber bereits ihr Erfolgskonzept demonstrieren konnten und dies ein Insolvenzrisiko spürbar mindert. Zusätzlich bieten der Deutsche Franchise Verband e.V. und andere öffentliche Existenzförderungsinstitutionen diverse Förderprogramme an. Genaue Auskünfte können interessierte Immobilienmakler bei der Industrie- und Handelskammer erhalten.

Wir hoffen, dass Ihnen dieser Artikel hilft die Möglichkeit mit einem Franchiseunternehmen Immobilienmakler zu werden kennen zu lernen.


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