Alle Tarifverträge der Christlichen Gewerkschaften sind unwirksam

Das Urteil ist ein Paukenschlag für die Leiharbeitsbranche: Alle Tarifverträge der Christlichen Gewerkschaften sind unwirksam. Das bedeutet, dass Mitarbeiter mit Verträgen ab 2005 Nachzahlungen verlangen können. Sie müssen dafür jedoch vor Gericht gehen.

Es freut mich das nach acht Jahren jemand gemerkt hat das etwas in dieser Ausbeutermethode nicht stimmt! Es sind aber nicht nur die Zeitarbeitsunternehmen, sondern auch viele andere die sich an Tarifliche Vereinbarungen nicht halten und so ganz ohne Probleme Ihre Beschäftigten ausbeuten! Das würde ich mir für alle Zeitarbeitssklaven wünschen, nicht nur für die „christlichen“


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