oder Rasterfahndung selbst als Light-Version grandios gescheitert.
Es kann doch nicht so schwer sein, diesen "Bombenleger" zu finden! Man ergreift einfach alle Schwarzen, deren man habhaft werden kann, überprüft deren Alibi - einem aus dieser Brut wird man schon was anhängen können. Das jedenfalls scheint die Vorgehensweise der Kölner Polizei zu sein. Nachdem man mit Hilfe eines Zeugen ein Phantombild erstellte und dieses einen dunkelhäutigen Tatverdächtigen ergab, ergriff man auch just zwei Schwarze und glaubte den Fall aufgeklärt zu haben. Nach einigen Stunden waren die beiden Männer allerdings wieder auf freien Fuß. Ihnen konnte nichts nachgewiesen werden.
Rasterfahndung nannte man das in der Hochphase des Krieges gegen den Terror. Die wurde aber grundsätzlich verboten. Wenn aber Verdächtige markante Eckdaten aufweisen, dann rastert man dennoch leidenschaftlich. Ist der Unbekannte dunkelhäutig, so sind eben alle Dunkelhäutigen zunächst mal verdächtig. Man filtert sie aus und spezialisiert sich sodann auf die Verdächtigen, die nach der Aussiebung übrigblieben. Andere Ermittlungsansätze werden vernachlässigt. Das ist trotz grundsätzlicher richterlicher Ablehnung doch gängige Praxis. Unlängst las man davon, dass es nicht unbedingt rassistisch sein müsse, wenn auf Flughäfen bevorzugt Menschen kontrolliert würden, die dunkelhäutig sind und arabesk dünken. Ermessenssache nennt man das dann. Rasterfahndung ist nur verboten, wenn nach Schnurrbartträgern oder Katholiken oder roten Ford Fiestas gefahndet werden soll; wenn also Eckdaten in eine Suchmaske eingetippt werden müssten, die jeden Bürger betreffen könnten. Schwarzer Hautfarbe sind hier ab die wenigsten, da kann man schon mal in Raster suchen und vorverurteilen.
Der Anwalt der beiden meldete nach der Freilassung der Presse, dass er bis jetzt nicht wisse, weshalb seine Mandanten festgenommen wurden. Konkrete Vorwürfe oder Anhaltspunkte gab es keine. Ob da wohl die Hautfarbe Grund genug war, den Tatverdacht zu begründen? Klar, zumindest einer der beiden Männer soll der Polizei bekannt sein. Vor Jahren hatte man ihn festgenommen, weil man annahm, er würde in ein Terrorcamp reisen wollen. Auch dieser Verdacht hatte sich nie bestätigt. Dem Mann wurde keine Schuld nachgewiesen, dennoch berichten die Medien darüber, als habe die abermalige Festnahme nun bewiesen, dass es sich um einen schlimmen Finger handelt.
Jetzt, da diese Zeilen getippt werden, scheint es eine Wendung zu geben. Die Zeugenaussage sei demnach fraglich. Das Phantombild eines Schwarzen soll nicht weiter verbreitet werden, denn Videoaufnahmen, die in einem Fastfood-Restaurant gemacht wurden, zeigen eine hellhäutige Person. Was auf den ersten Blick wie die Außerkraftsetzung des Vorwurfes "rassistischer Unregelmäßigkeiten" aussieht, zeigt auf dem zweiten Blick das genaue Gegenteil. Es konnten bei den beiden Schwarzen, die verhaftet wurden, nicht mal ansatzweise Spuren oder Indizien gefunden werden, weil es kein Schwarzer war, der die Tasche mit der Bombe platziert hatte. Es dürfte hingegen der Beweis dafür sein, dass tatsächlich nur rein nach Hautfarbe gefahndet zu haben.
Nebenbei darf der Fall als Präzedenzfall gegen die Rasterfahndung angegeben werden. Wenn man bedenkt, wie sehr noch vor Jahren die Jünger dieser Methode, die so genannten Rasterfari, vom Erfolg überzeugt waren! Damals wollten sie den globalen Terrorismus im Keim zerrastern. Und nun scheitert die Methode schon im Ansatz bei wesentlich kleinerer Aufgabenstellung. Denn man sieht: Sie behindert die Fahndung eher, als dass sie Erträge zeitigt. Und sie speist rassistische Affekte und verunmöglicht eine vorurteilsfreie Ermittlung.