Aktuelle Photovoltaik in Italien

Die Förderung der Photovoltaik in Italien geschieht ähnlich wie in Deutschland, aber doch ein bisschen anders.

Leistungsklassen für Photovoltaik

Neben der Anlagengrößenunterscheidung, die in Deutschland PVA in Gruppen bis 30 kWp, 100 kWp, 1 MWp einteilt, verwenden die Italiener eine andere Leistungsstaffelung: 3 kWp, 20 kWp, >20 kWp. Ebenso wie in Deutschland werden Photovoltaikanlagen unter einem Kilowatt Spitzenleistung nicht gefördert.

Im Gespräch ist die letzte Staffel, also PV-Anlagen ab 20 kWp, erst ab 1 MWp beginnen zu lassen.

Italtenische Photovoltaik-Anlagenklassen

Zudem differenziert der dortige Gesetzgeber den Integrationsgrad von Photovoltaikanlagen. Er unterscheidet zwischen vollständiger Gebäudeintegration (z.B. Photovoltaikfassaden oder Dachanlagen, die Dachpfannen ersetzen), teilweiser Gebäudeintegration (z.B. Aufdachanlage) und Freilandanlagen.

Einspeisevergütungen

Als größter Unterschied zu Deutschland zahlt bei den Italienern eine staatliche Behörde namens GSE die Einspeisevergütungen aus und nicht der lokale Netzbetreiber. Auch liegen die Vergütungssätze aktuell noch weit über den deutschen.

1-3 kWp
[Cent/kWh]3-20 kWp
[Cent/kWh]> 20 kWp
[Cent/kWh]

Vollständige Gebäudeintegration
47,0 44,2 42,2

Teilweise Gebäudeintegration
42,2 40,3 38,4

Freilandanlage 38,4 36,5 34,57

Ebenfalls erkennbar ist, dass Freilandanlagen noch sehr stark gefördert werden, was hierzulande als unethisch angesehen wird, da oft Ackerflächen der Nahrungsmittelproduktion entzogen oder zumindest Lebensraum für Flora und Fauna verloren geht. Es kommt lediglich im März 2012 eine Begrenzung auf 1 MWp, aber es wird nachwievor gefördert.

Im Gegensatz dazu sind die erhöhten Förderungen für integrierte Photovoltaikanlagen lobenswert!

Die italienischen Listen

Zudem werden in Italien drei Listen für Photovoltaik geführt.

Liste A führt Photovoltaikanlagen auf, die im Bau, genehmigt oder bereits fertiggestellt sind. Aktuell kennt die Liste A 507 Photovotlaikanlagen. Davon seien 321 PVA in Betrieb gegangen, weitere 123 Anlagen wurden fertig gestellt. Die restlichen 62 sind Anlagen mit Genehmigungen aus 2007 bis Ende Februar 2009.

21 Photovoltaikanlagen der Liste B sind bereits in Betrieb und haben ebenso wie die 2.548 Anlagen aus Liste C keinen Anspruch auf Einspeisevergütung. Sie müssen im Februar 2012 neu registriert werden.

Quelle:


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