Aktuelle Meldungen aus Bitburg 04.8.12

Aktuelle Meldungen aus Bitburg 04.8.12Achtung Autofahrer! – Schule beginnt wieder

- Stadt bittet alle Verkehrsteilnehmer um besondere Vorsicht –

Am Montag, dem 13. August 2012, sind die Sommerferien in Rheinland-Pfalz vorbei. Dann sind im morgendlichen Berufsverkehr und um die Mittagszeit wieder viele Schulkinder unterwegs. Deshalb bittet die Stadt alle Verkehrsteilnehmer darum, besonders vorsichtig zu fahren. Vor allem die Erstklässler sind gefährdet, da viele von ihnen zum ersten Mal in ihrem Leben ohne Begleitung am Verkehr teilnehmen. Doch auch alle anderen Schulkinder reagieren manchmal bei bestimmten Situationen anders als Erwachsene.

Für 111 Bitburger Kinder beginnt nach den Sommerferien 2012 am 13. August ein neuer Lebensabschnitt. Dazu kommen noch einmal viele Kinder aus den umliegenden Ortschaften. Sie alle haben ihrem Kindergarten adé gesagt und werden nun in einer der drei Bitburger Grundschulen eingeschult.

Dadurch ändert sich Einiges im Tagesablauf der Kinder. Sie freuen sich darauf, „schon groß zu sein“ und endlich in die Schule gehen zu dürfen.

Neben dem Ablauf des Schulbetriebes selbst sollten die Kinder aber auch das „Drumherum“ beherrschen. Das gilt besonders für das Verhalten im Straßenverkehr. Viele Eltern haben vor Schulbeginn schon mit ihren Kindern geübt oder begleiten den Nachwuchs in der ersten Zeit nach Schulbeginn. Wieder andere werden mit dem Bus bis zur Schule gebracht.

Dennoch sollten sich die Verkehrsteilnehmer darauf einstellen, dass es wegen der Unerfahrenheit der Schulneulinge zu gefährlichen Situationen im Straßenverkehr kommen kann.

Deshalb bittet die Stadt Bitburg alle Verkehrsteilnehmer um besondere Vorsicht. Achten Sie in den kommenden Wochen besonders auf die Schüler.

Auch Fußgänger können den Kindern ein Beispiel geben, wenn sie an Straßenübergängen warten, bis die Ampeln auf Grün schalten, und sich umschauen, bevor sie eine Straße überqueren.

Reiten und Radfahren im Stadtwald Bitburg

Reiten und Radfahren im Wald sind laut Landeswaldgesetz (LWaldG) nur auf Straßen und Waldwegen erlaubt. Waldwege im Sinne dieses Gesetzes sind Wege, die durch ihren Ausbaustandard für den forstlichen Fahrzeugverkehr geeignet sind. Maschinenwege, Rückeschneisen, Gliederungslinien der Betriebsplanung sowie Fußwege und –pfade sind keine Waldwege nach LWaldG und dürfen daher nicht zum Reiten oder Radfahren genutzt werden. Das Fahren im Wald mit jeglichen Kraftfahrzeugen, wie z.B. Quads, ist für Unbefugte unzulässig und führt bei Zuwiderhandlungen zu empfindlichen Bußgeldern.

Diese gesetzliche Regelung soll die Beeinträchtigung des Waldes minimieren und Schäden am Eigentum der Waldbesitzenden auf ein vertretbares Maß reduzieren. Außerdem wird die Erholungsfunktion des Waldes auch für sonstige Nutzer wie Fußgänger und Jogger sichergestellt.

Alle Reiter und Radfahrer werden aufgefordert, die Bestimmungen des LWaldG zu beachten und die Straßen und Waldwege im Stadtwald Bitburg nicht zu verlassen.

Bebauungsplanentwurf “Limbourgs Hof” als Satzung beschlossen

Im Rahmen der beabsichtigten Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 89, Bereich “Limbourgs Hof”, hat der Stadtrat die vorgebrachten Anregungen im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit abgewägt und den Bebauungsplan als Satzung beschlossen. Gleichzeitig wurde der Flächennutzungsplan entsprechend angepasst.

Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes “Limbourgs Hof” werden die Voraussetzungen zur Errichtung eines Nahversorgungszentrums mit Vollversorger und Drogeriemarkt in der westlichen Bitburger Innenstadt geschaffen.

Das Vorhaben soll die Möglichkeit bieten, das dortige, ehemalige landwirtschaftliche Anwesen städtebaulich aufzuwerten und eine angemessene Nutzung hier anzusiedeln, die der Versorgung der Innenstadt zu Gute kommt.

In der gleichen Sitzung stimmte der Stadtrat dem Abschluss eines städtebaulichen Vertrages der Stadt Bitburg mit den beteiligten Trägern zu, so dass wohl in naher Zukunft mit dem Beginn der Arbeiten zu rechnen ist.

Bitburger Krammarkt am 10. August 2012

- Sperrung des Bedaplatzes beachten – Benutzung der Parkhäuser empfohlen.

Der nächste Krammarkt der Stadt Bitburg auf dem Bedaplatz findet statt am

Freitag, 10. August 2012, von 08:00 – 16:00 Uhr.

Zu diesem Anlass ist – wie gewohnt – der Bedaplatz ganztägig für parkende Fahrzeuge gesperrt. Erst wenn alle Marktbeschicker ihre Stände abgebaut und den Bedaplatz verlassen haben, darf dort wieder geparkt werden.

Alle, die den Bedaplatz zum Kurz- oder Langzeitparken nutzen, werden gebeten, die vorgegebenen Sperrzeiten zu beachten und ihr Fahrzeug rechtzeitig zu entfernen.

Im Übrigen empfiehlt die Stadt Bitburg allen Marktbesuchern mit PKW, ihr Fahrzeug im Parkhaus Annenhof oder Neuerburger Straße abzustellen. Von hier aus sind es nur wenige Schritte bis zum Bedaplatz. Außerdem ist im Parkhaus Neuerburger Straße die erste Stunde gebührenfrei.

Auskunft zum Markt selbst erteilt Marktmeister Wilfried Kampe, Tel. 06561-2385.

Energietipp: Alte Heiztechnik: Erneuern oder Optimieren ?

Wenn der Schornsteinfeger dem alten Heizkessel noch gute Abgaswerte bescheinigt, muss das nicht heißen, dass die Zeit für eine Modernisierung aus energetischer Sicht fern liegt. Ein sparsames Neugerät kann gegenüber einem uneffizienten Altkessel einiges an Energie sparen. Andererseits gibt es durchaus alte Kessel, die durch eine sehr gute Einstellung höchst effizient heizen.

Wann also ist es Zeit für eine Heizungsmodernisierung?

Wenn es sich nicht um einen Brennwertkessel handelt und das Gerät älter als zehn Jahre ist, sollte bei einem Defekt über ein sparsames Neugerät nachgedacht werden. Gleichzeitig sollte geprüft werden, ob sich der Einbau einer Solaranlage lohnt. Ältere Brennwertkessel können möglicherweise optimiert werden, dann lohnen sich eine Effizienzprüfung und kleinere Reparaturen – je nach Restwert der Anlage.

Wer seine Heizungsanlage modernisieren will, sollte sich nicht auf ein bestimmtes Fabrikat festlegen. Tests haben ergeben, dass nicht der Hersteller, sondern die Art der Wärmeerzeugung und die Qualität von Installation und Regelung ausschlaggebend für die Effizienz und damit die Wirtschaftlichkeit der Heizung sind. Auch Schadstoffausstoß und Betriebsstromverbrauch sollten in die Kaufentscheidung einfließen. Nach einer Heizungsmodernisierung sollte unbedingt ein Druckabgleich durchgeführt werden. Mehr zum Thema erfahren Sie in unserem Energietipp „hydraulischer Abgleich“.

Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz e.V. bietet als Entscheidungshilfe die Möglichkeit eines ausführlichen Beratungsgesprächs nach telefonischer Voranmeldung. Die Beratung ist persönlich und kostenlos und findet nach Terminvereinbarung in den Beratungsstützpunkten der Verbraucherzentrale statt (keine Vor-Ort Beratung!).

Der Energieberater hat am Donnerstag, den 23.08.12 von 13.30 – 18.00 Uhr Sprechstunde im Rathaus in Bitburg, Rathausplatz. Voranmeldung unter: 06561-6001-321.

Energieberatungshotline 01805 / 60 75 60 20, (14 Ct/Min. aus dem deutschen Festnetz)

Montags von 10 bis 13 und 14 bis 17 Uhr, Dienstags von 9 bis 13 und 14 bis 18 Uhr,

Donnerstags von 10 bis 13 und 14 bis 17 Uhr.

Aus dem Stadtarchiv

1761: Bitburgs selbstbewusste Bürger wollten nicht für fragwürdige Prozesse zahlen

Im Februar 1761 erschienen 17 Bitburger Bürger „auf dem Stadthaus“. Sie hatten Notar Schausten gebeten, zu dem Termin hinzuzukommen. Vor ihm gaben sie zu Protokoll, dass der inzwischen nicht mehr amtierende Stadtrichter Wolfgang Heinrich Helm „ohne ihr Wissen und Willen“ seinerzeit einen Prozess im Namen „hiesiger gemeinschaftlicher bürgerschafft“ begonnen habe. Um was es in diesem Prozess geht oder ging, wird nicht ausgeführt. Die erschienenen Bürger erklärten einhellig, dass sie nicht bereit seien, für diesen Prozess in irgendeiner Form zu zahlen, denn der Richter habe ohne Vollmacht gehandelt. Interessant in diesem Zusammenhang ist, dass alle 17 erschienenen Bürger das Schriftstück unterzeichneten, allerdings konnten nur 7 ihren Namen schreiben, die übrigen 10 „handzeichneten“, indem sie ein Kreuz unter den notariellen Akt setzten.

P.N.



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