(SV) Mehr Pflegeleistung gegen mehr Beitrag (+ 1,1 Mrd €) - Nachbesserungen sind jetzt schon angebracht
„Menschenwürdige Pflege darf nicht unter Kostenvorbehalt stehen“
„Die vorliegenden Reformvorschläge der Bundesregierung sind alles andere als der Beginn einer Neuorientierung in der Pflege.“ Das erklärte die Präsidentin des Sozialverbands VdK Deutschland, Ulrike Mascher, anlässlich der heutigen Debatte im Bundestag über die geplante Pflegereform.
Zwar sei es zu begrüßen, dass insbesondere Demenzkranke mehr Leistungen erhalten sollen. „Die vorgesehenen 1,1 Milliarden Euro reichen aber bei weitem nicht aus, um ihre Situation zu verbessern. Gute Pflege ist ein Gebot der Menschenwürde und die Menschenwürde darf nicht unter Kostenvorbehalt stehen. Sparen ist hier völlig fehl am Platz“, betonte Mascher. Pflegende Angehörige seien oft am Ende ihrer Kraft. Zusätzliche 120 Euro Pflegegeld pro Monat, also 4 Euro am Tag, könnten einen Angehörigen, der einen Demenzkranken oft rund um die Uhr pflegt, nicht spürbar entlasten. Die finanzielle Anerkennung dieser Betreuungsleistung müsste viel höher ausfallen.
Dass die Neudefinition des Pflegebedürftigkeitsbegriffs, der neben körperlichen auch seelisch-geistige Beeinträchtigungen berücksichtigt und dadurch den Demenzpatienten den Zugang zu Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung ermöglichen würde, weiter hinausgeschoben wird, bezeichnet die VdK-Präsidentin als „enttäuschend“. „Demenzkranke fallen bei der Begutachtung durch den Medizinischen Dienst weiterhin durchs Raster. Solange keine Pflegestufe anerkannt wird, haben Angehörige keinen Anspruch auf Entlastungsangebote wie Verhinderungs- oder Kurzzeitpflege. Die schnelle Umsetzung eines neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs ist der einzige Weg, um die Ungleichbehandlung von Demenzkranken im System der Pflegeversicherung zu beenden", sagte Mascher. Bereits seit 2009, so die VdK-Präsidentin, läge ein neuer fünfstufiger Pflegebedürftigkeitsbegriff vor, der auch dem tatsächlichen Betreuungs- und Pflegebedarf von Demenzkranken Rechnung trägt.Mascher unterstrich zudem die Forderung nach einer besseren rentenrechtlichen Absicherung von pflegenden Angehörigen. "Wer sich als Berufstätiger entscheidet, einen Angehörigen zu pflegen, sollte keine Angst haben, später deshalb in Altersarmut zu geraten", so Mascher.Eine klare Absage erteilte Mascher erneut dem Vorschlag, die Pflegeversicherung um eine freiwillige zusätzliche private Pflegeversicherung zu erweitern. „Gerade diejenigen, die zusätzliche Leistungen am dringendsten nötig haben, wie Geringverdiener, chronisch Kranke, ältere und behinderte Menschen, werden sich eine solche Versicherung nicht leisten können.“ Der VdK fordert stattdessen einen Solidarausgleich zwischen privater und gesetzlicher Pflegeversicherung. Die jährlichen Milliardenüberschüsse in der privaten Pflegeversicherung könnten zur Finanzierung von Leistungen für Demenzkranke verwendet werden.
„Menschenwürdige Pflege darf nicht unter Kostenvorbehalt stehen“
„Die vorliegenden Reformvorschläge der Bundesregierung sind alles andere als der Beginn einer Neuorientierung in der Pflege.“ Das erklärte die Präsidentin des Sozialverbands VdK Deutschland, Ulrike Mascher, anlässlich der heutigen Debatte im Bundestag über die geplante Pflegereform.
Zwar sei es zu begrüßen, dass insbesondere Demenzkranke mehr Leistungen erhalten sollen. „Die vorgesehenen 1,1 Milliarden Euro reichen aber bei weitem nicht aus, um ihre Situation zu verbessern. Gute Pflege ist ein Gebot der Menschenwürde und die Menschenwürde darf nicht unter Kostenvorbehalt stehen. Sparen ist hier völlig fehl am Platz“, betonte Mascher. Pflegende Angehörige seien oft am Ende ihrer Kraft. Zusätzliche 120 Euro Pflegegeld pro Monat, also 4 Euro am Tag, könnten einen Angehörigen, der einen Demenzkranken oft rund um die Uhr pflegt, nicht spürbar entlasten. Die finanzielle Anerkennung dieser Betreuungsleistung müsste viel höher ausfallen.
Dass die Neudefinition des Pflegebedürftigkeitsbegriffs, der neben körperlichen auch seelisch-geistige Beeinträchtigungen berücksichtigt und dadurch den Demenzpatienten den Zugang zu Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung ermöglichen würde, weiter hinausgeschoben wird, bezeichnet die VdK-Präsidentin als „enttäuschend“. „Demenzkranke fallen bei der Begutachtung durch den Medizinischen Dienst weiterhin durchs Raster. Solange keine Pflegestufe anerkannt wird, haben Angehörige keinen Anspruch auf Entlastungsangebote wie Verhinderungs- oder Kurzzeitpflege. Die schnelle Umsetzung eines neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs ist der einzige Weg, um die Ungleichbehandlung von Demenzkranken im System der Pflegeversicherung zu beenden", sagte Mascher. Bereits seit 2009, so die VdK-Präsidentin, läge ein neuer fünfstufiger Pflegebedürftigkeitsbegriff vor, der auch dem tatsächlichen Betreuungs- und Pflegebedarf von Demenzkranken Rechnung trägt.Mascher unterstrich zudem die Forderung nach einer besseren rentenrechtlichen Absicherung von pflegenden Angehörigen. "Wer sich als Berufstätiger entscheidet, einen Angehörigen zu pflegen, sollte keine Angst haben, später deshalb in Altersarmut zu geraten", so Mascher.Eine klare Absage erteilte Mascher erneut dem Vorschlag, die Pflegeversicherung um eine freiwillige zusätzliche private Pflegeversicherung zu erweitern. „Gerade diejenigen, die zusätzliche Leistungen am dringendsten nötig haben, wie Geringverdiener, chronisch Kranke, ältere und behinderte Menschen, werden sich eine solche Versicherung nicht leisten können.“ Der VdK fordert stattdessen einen Solidarausgleich zwischen privater und gesetzlicher Pflegeversicherung. Die jährlichen Milliardenüberschüsse in der privaten Pflegeversicherung könnten zur Finanzierung von Leistungen für Demenzkranke verwendet werden.