Die Frauenquote wird derzeit mal wieder heftig diskutiert und die „konservativ-liberale Koalition“ macht sich daran sie auch wirklich in Gesetzesform zu gießen.
Abgesehen das ich persönlich davon überhaupt nichts halte, steht sie im fundamentalen Gegensatz zum Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Dort heißt es gleich in § 1:
Ziel des Gesetzes ist, Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen.
Und darauf folgt in § 2:
(1) Benachteiligungen aus einem in § 1 genannten Grund sind nach Maßgabe dieses Gesetzes unzulässig in Bezug auf:
1.
die Bedingungen, einschließlich Auswahlkriterien und Einstellungsbedingungen, für den Zugang zu unselbstständiger und selbstständiger Erwerbstätigkeit, unabhängig von Tätigkeitsfeld und beruflicher Position, sowie für den beruflichen Aufstieg,(…)
Der Widerspruch ist nicht aufzulösen. Auf einem Arbeitsmarkt mit beschränkten Angebot eine Quotierung für bestimmte Stellen einzuführen ist nicht nur Quatsch, sondern stellt eine Diskriminierung im Sinne des AGG da.
Nichts anderes ist nämlich eine Frauenquote, denn sie verhindert den Zugang für einen Teil der Männer zur gewünschten Stelle, bei wohlgemerkt gleicher oder besserer Qualifikation.
In meinen Augen sollte die Stellenbesetzung immernoch im Verantwortungsbereich der Eigentümer bleiben. Müssen Stellen in Unternehmen aufgrund einer Quotierung schlechter besetzt werden und dieses deshalb weniger erfolgreich wirtschaften kommt es einer Enteignung gleich, Der Staat (bzw. der Steuerzahler noch weniger) wird wohl kaum dafür haften wollen.
Im Übrigen halte ich auch das AGG für nicht gerechtfertigt, weil hier der Staat in Eigentumsbereiche einmischt, wo er nichts verloren hat. Aber das ist ein anderes Thema.