Abschreibung bei Photovoltaikanlagen – Was müssen Privatpersonen und Firmen beachten?[+Tipps und Erklärungen]

Insbesondere für Photovoltaikanlagen unter 30 kWp hat sich die Situation ab 2023 geändert, da sie von der Einkommenssteuer befreit wurden.

Für Anlagen mit mehr als 30 kWp Leistung ist die steuerliche Abschreibung allerdings nach wie vor ein wichtiges Thema, das im Einklang mit den Steuererleichterungen und Pflichten steht.

Das Wichtigste in Kürze:
  • Abschreibungen bei PV-Anlagen sind abhängig von der Anlagengröße und den steuerrechtlichen Änderungen.
  • Für kleine PV-Anlagen unter 30 kWp ist eine Abschreibung nicht mehr vorgesehen, sie sind steuerbefreit.
  • Bei größeren Anlagen über 30 kWp existieren verschiedene Abschreibungsmethoden, die über einen festgelegten Zeitraum genutzt werden können.

Wann kann ich eine Photovoltaikanlage mit mehr als 30 kWp Leistung abschreiben?

Photovoltaikanlagen mit einer Leistung von über 30 kWp fallen nicht unter die pauschale Befreiung von der Einkommensteuer.

Für Abschreibungen bei Anlagen über 30 kWp müssen wir die allgemeinen Abschreibungsregeln für Betriebsvermögen anwenden.

Sofern unsere Photovoltaikanlage als Betriebsvermögen klassifiziert wird, können wir die lineare oder degressive Abschreibung nutzen.

Bei der linearen Abschreibung schreiben wir den Kaufpreis gleichmäßig über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer ab.

Die degressive Abschreibung ermöglicht anfangs höhere Abschreibungsbeträge, die mit der Zeit sinken.

Die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer einer Photovoltaikanlage wird meist auf 20 Jahre geschätzt.

Um die genauen Abschreibungsmöglichkeiten und steuerliche Situation für unsere Photovoltaikanlage zu bestimmen, sollten wir fachkundige Beratung einholen.

Welche Arten von Abschreibungen gibt es?

Grundsätzlich existieren zwei Hauptarten der Abschreibung: die lineare und die degressive Abschreibung.

  • Lineare Abschreibung: Bei dieser Methode verteilen wir die Anschaffungskosten der Photovoltaikanlage gleichmäßig über ihre betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer. Die Nutzungsdauer von Photovoltaikanlagen beträgt üblicherweise 20 Jahre. Das bedeutet, wir setzen jedes Jahr 5% des Anschaffungswertes als Kosten ab.
  • Degressive Abschreibung: Diese Methode erlaubt uns eine höhere Abschreibung im Anfangsstadium der Nutzung. In den ersten Jahren schreiben wir einen höheren Prozentsatz des Anschaffungswertes ab, der dann in den folgenden Jahren abnimmt.

Es gibt darüber hinaus besondere Regelungen, die unter bestimmten Voraussetzungen anwendbar sind:

  • Investitionsabzugsbetrag (IAB): Erlaubt es uns, einen Teil der zukünftigen Abschreibungen vorwegzunehmen und in einem früheren Geschäftsjahr geltend zu machen.
  • Sonderabschreibungen: Neben der gewöhnlichen Abschreibung können unter bestimmten Umständen zusätzliche Abschreibungsmöglichkeiten genutzt werden. Diese sind jedoch an spezifische Bedingungen gebunden.

Über welchen Zeitraum erfolgt die Abschreibung einer PV-Anlage mit mehr als 30 kWp Leistung?

Beim Blick auf die Abschreibung von Photovoltaikanlagen müssen wir die Abschreibungsdauer genau betrachten.

Für PV-Anlagen mit mehr als 30 kWp Leistung ist die Nutzungsdauer gemäß der amtlichen AfA-Tabelle für allgemein verwendbare Anlagegüter relevant.

In der Regel setzen wir eine lineare Abschreibung über einen Zeitraum von 20 Jahren für Photovoltaikanlagen an.

Es handelt sich hier um eine gleichbleibende Abschreibungsmethode, bei der der Anschaffungs- oder Herstellungswert gleichmäßig auf die Nutzungsjahre verteilt wird.

Bei uns wird das folgende Beispiel die lineare Abschreibung verdeutlichen:

Jahr Abschreibungsbetrag pro Jahr

1 5%

2 5%

… …

20 5%

Die jährliche Abschreibungsrate beträgt typischerweise 5%, basierend auf der 20-jährigen Nutzungsdauer.

Es ist wichtig, dass wir die steuerlichen Regelungen und eventuelle Änderungen, die sich auf die Abschreibungsdauer auswirken können, kontinuierlich im Auge behalten.

Änderungen in der Gesetzgebung können auch dazu führen, dass eine Anpassung der Abschreibungsmodalitäten erforderlich ist.

Wann ist eine Sonderabschreibung sinnvoll?

Bei der Inbetriebnahme einer Photovoltaikanlage können wir durch eine Sonderabschreibung unsere Steuerlast zu Beginn erheblich reduzieren.

Diese Vorgehensweise ist vor allem dann sinnvoll, wenn wir im Jahr der Anschaffung oder Herstellung sowie in den darauffolgenden Jahren mit einem hohen steuerpflichtigen Gewinn rechnen.

Durch die Sonderabschreibung können wir einen größeren Anteil der Anschaffungskosten sofort geltend machen.

Das hat zur Folge, dass unsere Steuerlast in den ersten Jahren nach der Investition minimiert wird, während in den späteren Jahren die reguläre Abschreibung greift.

Wir müssen jedoch die gesetzlichen Voraussetzungen für die Inanspruchnahme einer Sonderabschreibung beachten.

Diese sind im § 7g EStG geregelt und setzen bestimmte Gewinnvoraussetzungen sowie die ausschließliche oder fast ausschließliche betriebliche Nutzung der Anlage voraus.

Darüber hinaus sollten wir prüfen, ob die Nutzung der Sonderabschreibung im Einklang mit unserer langfristigen Steuerstrategie steht.

Die einmalige Absenkung der Steuerlast kann insbesondere für uns als Betreiber kleinerer und mittlerer Anlagen attraktiv sein.

Jedoch ist auch die zukünftige finanzielle Planung zu berücksichtigen, da in den folgenden Jahren der steuermindernde Effekt durch die Abschreibung geringer ausfällt.

Praktische Umsetzung der Abschreibung

Die korrekte Abschreibung einer Photovoltaikanlage (PV-Anlage) in der Buchhaltung ist essentiell, um steuerliche Vorteile geltend zu machen.

Buchhaltung und Dokumentation

Wir müssen sicherstellen, dass alle relevanten Dokumente wie Rechnungen und Anschaffungsdaten sorgfältig gespeichert werden.

Diese Unterlagen sind unabdingbar, um die Abschreibung korrekt in der Steuererklärung angeben zu können.

Berechnung der Abschreibung und Absetzungen

Zur Berechnung der Abschreibungen orientieren wir uns an der amtlichen AfA-Tabelle.

Die Abschreibung beginnt im Regelfall mit der Inbetriebnahme der Anlage und verteilt die Anschaffungskosten über die Nutzungsdauer.

Man spricht hier von der Absetzung für Abnutzung (AfA).

Häufige Fehler und Unklarheiten

Unwissenheit führt oft zu Fehlern bei der Abschreibungspraxis für Photovoltaikanlagen. Ein verbreiteter Fehler ist die Nichtbeachtung von gesetzlichen Neuerungen bezüglich der Besteuerung von PV-Anlagen.

Wir bemühen uns, stets auf dem neuesten Stand der gesetzlichen Vorgaben zu sein.

A solar panel system being installed on a rooftop with workers assembling and securing the panels in place

Warum Abschreibungen aktuell für PV-Anlagen unter 30 kWp nicht möglich sind

Ab dem Jahr 2023 fallen die Einkünfte aus Photovoltaikanlagen mit einer Leistungsgrenze bis zu 30 Kilowattpeak (kWp) unter eine steuerliche Befreiung.

Diese Regelung führt dazu, dass bei diesen Anlagen keine Einkommenssteuer auf die Generierung und Einspeisung von Solarstrom erhoben wird.

Demzufolge können Betreiber von kleinen PV-Anlagen keine steuerlichen Abschreibungen oder andere Kosten in Bezug auf diese Einkünfte mehr geltend machen.

Diese Veränderung umfasst auch PV-Anlagen, die mit einem Speichersystem ausgestattet sind, unabhängig von deren Kosten.

Da eine Steuerfreiheit herrscht, fehlt die rechtliche Grundlage für steuerliche Entlastungen wie Abschreibungen, da bereits keine Steuerlast existiert, die reduziert werden könnte.

Unsere Analyse zeigt, dass diese gesetzliche Neuerung die steuerliche Behandlung von Photovoltaikanlagen bis zu einer gewissen Größenschwelle grundlegend ändert.

Fazit

Während Anlagen unter 30 kWp ab 2023 von einer kompletten Einkommenssteuerbefreiung profitieren, was bedeutet, dass keine Abschreibungen mehr möglich oder notwendig sind, bleibt die Abschreibung für Anlagen über 30 kWp ein wesentlicher Faktor in der steuerlichen Planung. Diese größeren Anlagen unterliegen den üblichen Abschreibungsregeln für Betriebsvermögen, mit Optionen für lineare und degressive Abschreibungsmethoden über eine geschätzte Nutzungsdauer von 20 Jahren.

Besonders wichtig für Betreiber von größeren PV-Anlagen ist eine sorgfältige Planung und Durchführung der Abschreibungen, um steuerliche Vorteile optimal zu nutzen. Dies umfasst nicht nur die Wahl der passenden Abschreibungsmethode, sondern auch die strategische Nutzung von Sonderabschreibungen, insbesondere wenn hohe steuerpflichtige Gewinne erwartet werden.

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