Es kursieren wieder urheberrechtliche Abmahnungen (Filesharing) der Kanzlei Waldorf Frommer aus München.
Den Abgemahnten wird vorgeworfen, die Serie “iZombie” über eine Tauschbörse angeboten zu haben.
Es wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie die Zahlung von 350,00 EUR gefordert.
Wenn auch Sie eine Abmahnung von der Kanzlei Waldorf Frommer erhalten haben, unterschreiben Sie in keinem Fall die beigefügte Unterlassungserklärung und zahlen Sie nicht den geforderten Betrag.
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