Negativbewertung bei Yelp, TripAdvisor, HolidayCheck, eBay, Amazon, Jameda, Sanego, DocInsider – Was tun?

Wir werden immer wieder von Unternehmen beauftragt, gegen negative Bewertungen im Internet vorzugehen. Kaum ist ein Restaurant bei Yelp oder TripAdvisor gelistet, hagelt es Kritik. Mal ist die Wartezeit nach der Bestellung zu lang, mal schmeckt das Essen nicht. Mal ist das Hotelzimmer zu heiß, mal zu laut.

Verkauft man Waren bei eBay oder Amazon, bekommt man ebenfalls schnell eine Negativbewertung, auch wenn man sich stets um einen reibungslosen Kaufablauf bemüht.

Aber auch Ärzte haben mit ungerechtfertigten Negativbewertungen zu kämpfen. Arzt-Portale wie Jameda, Sanego und DocInsider sind immer wieder Gegenstand von rechtlichen Auseinandersetzungen.

Negative Bewertungen muss man nicht immer hinnehmen.

Grundsätzlich muss der Kunde oder der Patient zwar die Möglichkeit haben, auch online konstruktive Kritik zu äußern. Dies wird von der Meinungsfreiheit des Art. 5 Abs. 1 GG garantiert. Allerdings gibt es Grenzen. Entscheidend ist vor allem die Frage, ob es sich bei einer Bewertung um eine reine Meinungsäußerung oder um eine Tatsachenbehauptung handelt:

  1. Tatsachenbehauptungen
    Behauptet ein User einen bestimmten Sachverhalt, stellt sich die Frage, ob dieser auch der Wahrheit entspricht. Behauptet der Bewerter z.B., der bestellte Kartoffelrösti sei nur 2cm groß gewesen, obwohl er nachweislich tatsächlich viel größer war, handelt es sich um eine falsche Tatsachenbehauptung. Die Bewertung ist rechtswidrig.
  2. Meinungsäußerungen
    Meint ein User, das Hotelzimmer habe ihm nicht gefallen, ist das zunächst eine zulässige Meinungsäußerung. Äußert er allerdings, das Hotelzimmer sei ein stinkendes Drecksloch, das Personal behindert und das Essen für Hunde gewesen, handelt es sich um eine Meinungsäußerung, die nichts mehr mit einer sachlichen Auseinandersetzung zu tun hat. Sie überschreitet die Grenze zur sog. “Schmähkritik” und ist damit rechtswidrig.

Die Frage, ob Online-Bewertungen rechtlich angreifbar sind, ist stets eine Frage des Einzelfalls. Fragen Sie uns. Wir geben Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung:

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