Ab wann zählt ein Messer als Waffe (Waffengesetz für Messer)

Nicht damit du am Ende verwirrt bist… Dieser Artikel stammt von einer älteren Internetseite und wird demnächst überarbeitet, lesen kannst du ihn natürlich trotzdem

In Deutschland fällt das Waffengesetz relativ streng aus.

Sämtliche Gegenstände, die darauf ausgelegt sind einem anderen Menschen körperlich zu schaden, werden verboten.

Nur die Berufsausübung macht da eine Ausnahme.

Damit sind natürlich nicht die handelsüblichen Küchenutensilien gemeint.

Bei der strafrechtlichen Verfolgung kommt es vor allem auf den Zweck an.

Messer sind nicht pauschal verboten

Selbstverständlich dürfen Sie Ihre haushaltsüblichen Küchenwerkzeuge völlig problemlos transportieren.

Nur am Flughafen gelten andere Regeln.

Hier wird selbst die kleinste Nagelfeile einkassiert.

Ansonsten ist die Mitnahme einer Klingenlänge von bis zu zwölf Zentimetern völlig legitim.

Das Taschenmesser bekommen kleine Pfadfinder schon in ihrer Jugend geschenkt.

Auch Einhandmesser, die erst geöffnet werden und sich hervorragend zum Schnitzen eignen, sind erlaubt, solange sie nicht mit einer Hand versteckt geöffnet werden können.

Outdoorenthusiasten müssen sich auch keine Sorgen machen.

Das Outdoormesser über 12 cm Klingenlänge braucht nur eine plausible Begründung warum Sie es mitführen.

Damit das Messer hingegen als echte Waffe gilt, müssen ganz bestimmte Kriterien erfüllt sein.

Gerade im Gang- und Drogenmilieu wird die Polizei häufig fündig.

Geld und Freiheitsstrafen von bis zu drei Jahren sind keine Seltenheit.

Es gibt alerdings Messertypen die in Deutschland pauschal verboten sind, außer es liegt eine jagdrechtliche Genehmigung vor.

Diese Messer sind verboten

Messer, die als Waffe kategorisiert werden, sind streng verboten.

Nicht nur das Mitführen wird strafrechtlich verfolgt.

Bei z.B. einer Hausdurchsuchung kann schon der Besitz eine mehrjährige Freiheitsstrafe nach sich ziehen.

Beispiele für Messer die unbedenklich sind finden Sie (ab etwa Minute 7) in dem folgenden Video von „Let’s Shoot“.

Folgende Messer dürfen Sie auf keinen Fall Ihr Eigen nennen.

Vorsicht! Im Ausland werden die angeführten Variationen auf dem Markt angeboten.

Hier gelten häufig viel lockere Bestimmungen.

Grundsätzlich können Sie sich grob merken, dass folgende Messer verboten sind…

Kampfmesser egal in welcher Form und Größe.

Klappmesser die sich mit einer Hand öffnen und feststellen lassen (Einhandmesser) sind verboten.

Messer die sich verdeckt öffnen und arretieren lassen sind verboten.

Festehende Messer mit einer klingenlänge über 12 cm sind verboten, falls man keinen plausiblen Grund hat es zu führen.

Dazu gibt es noch die folgenden Messertypen die generell verboten sind.

Butterfly Messer

Das Butterfly kennzeichnet die besonders lange Klinge und das spezielle Klappsystem.

Damit können zwar beeindruckende Kunststücke vollführt werden bei denen es vor allem, um das schnelle Öffnen und Schließen, ohne sich selbst zu verletzen geht.

Dabei kommt der ganze Körper zum Einsatz.

Als fester Bestandteil der Kampfkunst hat das Butterfly auch Einzug in die Kriminalität gefunden.

In Deutschland führte die Verbindung zum Verbot.

Die Identifikation fällt anhand von zwei wesentlichen Eigenschaften ganz leicht.

  • Klinge ist im geschlossenen Zustand sicher verwahrt, im Bedarfsfall jedoch sofort verfügbar
  • Schneidefläche von zwei schwenkbaren Griffhälften umschlossen
  • Das Butterfly kann unsichtbar mit einer Hand geöffnet werden

Faustmesser

Beim Faustmesser lässt sich das Aussehen leicht vom Namen ableiten.

In der geballten Faust geführt steht die Klinge quer zum Griff.

Die sichere Verwahrung ist feststehend nicht möglich.

Das eigentliche Einsatzgebiet bezieht sich auf die Jagd, wofür es diesbezüglich auch Ausnahmen gibt.

Diese Punkte machen das Faustmesser zu einer Waffe:

  • feststehende Klinge
  • wird in der geballten Faust geführt

Fallmesser

Die gesetzliche Bestimmung zum Fallmesser fällt in der Bundesrepublik etwas paradox aus.

Der Besitz ist zwar verboten, trotzdem dürfen die einzelnen Bestandteile separat gelagert werden.

Die im Schnitt circa zehn Zentimeter lange Klinge schnellt beim Öffnen in einem Sekundenbruchteil nach draußen, dazu wird eine Art Schleuderbewegung genutzt.

Nach dem Herausschleudern verriegelt das Messer und die Klinge ist fest.

So erkennen Sie ein Fallmesser:

  • Klinge schnellt beim Öffnen nach draußen
  • Die Klinge wird aus dem Messer geschleudert und verriegelt sich dann

Klappmesser

Klappmesser gibt es in Varianten.

Zum einen gibt es die Klappmesser deren Klinge mit zwei Händen geöffnet werden muss um dann einzurasten.

Diese Messer sind nicht verboten.

Ganz anders sieht es mit Klappmessern aus die sich mit einer Hand z.B. hinter dem Rücken öffnen lassen.

Solbald dieses Kriterium erfüllt ist sind die Messer in Deutschland verboten.

Springmesser

Mit dem Springmesser ist eigentlich auch das sonst übliche Taschenformat gemeint.

Das Design lässt Pfadfinderherzen in jedem Fall höher schlagen.

Im öffentlichen Verkehr kommt es nur auf die Länge der Klinge an.

Mehr als 8,5 Zentimeter sind nicht erlaubt.

Auch die zweiseitige Schärfe wird gesetzlich geahndet.

Was ist mit dem Rettungsmesser im Auto?

Das Rettungsmesser für Auto unterscheidet sich grundlegend von einer Waffe.

Die Spitze ist leicht abgerundet, wodurch beim Einsatz keine zusätzlichen Verletzungen entstehen können.

Kleidungsstücke, Sicherheitsgurte und Kabel werden sicher durchtrennt.

Ein nützliches und beliebtes Feature ist auch eine Säge an der Klingenrückseite.

Spezielle Eigenschaften deklarieren nach gesetzlicher Bestimmung als Werkzeug.

Die folgenden Punkte müssen erfüllt sein, damit das Rettungsmesser nicht als Waffe gilt:

  • die Spitze muss stumpf und abgerundet sein
  • keine feststehende Klinge
  • ein durchgehender und grader Rücken
  • nicht mehr als zwölf Zentimeter

Fazit und rechtlicher Hinweis

Dieser Artikel soll nur einen kleinen Überblick über das Waffengesetz zum Thema Messer bieten und ist keine Rechtsberatung.

Das deutsche Waffengesetz ist sehr umfangreich.

Es gibt viele Messerarten die ein Führverbot unterliegen, also in der eigenen Wohnung oder auf dem eigenen Grundstück genutzt werden dürfen, aber nicht in der Öffentlichkeit geführt werden dürfen.

Sollten Sie also unsicher sein ob Sie den einen oder anderen Messertypen besitzen oder tragen dürfen lassen Sie sich rechtlich beraten.


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