Ab Freitag gilt die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)

Ab Freitag gilt die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)Kaum etwas hat in den letzten Jahren das Netz so sehr bewegt wie die neue Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) der EU. Am Freitag nächster Woche, dem 25. Mai 2018, wird die DSGVO scharf geschaltet – die ersten Abmahnungen können kommen…

Das Gesetzeswerk der EU kommt mit bis dato kaum vorstellbaren Stolperfallen. Der Digitalverband Bitkom warnte inzwischen sogar, dass alleine schon die Annahme der Visitenkarte eines Geschäftspartners ein Unternehmen in die Nähe von Datenschutzverstößen bringen kann.

Gefahr schon durch Visitenkarten

„Bei der Übergabe einer Visitenkarte muss ein Unternehmen nach der DSGVO betroffene direkt informieren, was es mit den Kontaktdaten machen wird“, sagte dazu Susanne Dehmel, Geschäftsleiterin für den Bereich Datenschutz und Sicherheit, gegenüber der Zeitung Die Welt.

Denn spätestens dann, wenn ein Unternehmen Namen, Anschrift, Telefonnummer und Emailadresse eines neuen Kunden in die Kundendatei übertrage oder diese Daten das erste Mal benutze, müsse der Betroffene davon explizit informiert werden.

Der Gesetzestext und Zusatzinformationen im Netz

Sicherlich sind die Visitenkarten in diesem Szenario nicht die größte Stolperfalle in diesem Gesetzeswerk. Wer sicher sein möchte, findet hier die offizielle Verordnung der EU 2016/679 (Datenschutz-Grundverordnung – DSGVO) übersichtlich aufbereitet.

Sämtliche Artikel sind dabei mit den passenden Erwägungsgründen und dem BDSG (neu) 2018 verknüpft. Die EU-DSGVO und das BDSG (neu) werden beide ab dem 25. Mai 2018 anwendbar – ab nächstem Freitag wird es also ernst!

Den Text der EU-Datenschutz-Grundverordnung gibt es nicht nur in Deutsch, sondern auch in einer englischen Version.


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