80. Für ein Gedicht ins Gefängnis

Mehr als 50 Fälle sind dokumentiert, in denen junge Menschen wegen „Herabwürdigung der DDR“ beispielsweise in einem Gedicht zu Gefängnisstrafen verurteilt wurden oder sie hatten verbotene Literatur gelesen. Einer erhielt zwei Jahre Gefängnis, weil er „1984“ von George Orwell an Freunde verliehen hatte.

Tragisch war das Schicksal der in Potsdam aufgewachsenen Edeltraud Eckert, die zunächst von den Idealen der jungen DDR überzeugt war, bis sie bemerkte, dass die Nazi-Konzentrationslager unter russischer Leitung und mit anderen Häftlingen weiter bestanden und sie mit Gesinnungsgenossen dagegen auf Flugblättern protestierte. Im Alter von 20 Jahren wurde sie 1950 verhaftet, verhört und misshandelt, und von einem russischen Militärtribunal zu 25 Jahren Zwangsarbeit verurteilt. Als Hafterleichterung erhielt sie Papier und Stift, so entstanden Gedichte, die von der Sehnsucht nach Freiheit und dem Alltag im Zuchthaus berichten. Während der Arbeit geriet die junge Frau mit den Haaren in einen Treibriemen und wurde skalpiert. Da sie viel zu spät behandelt wurde, wie [Joachim] Walther berichtete, starb sie an den Folgen der Verletzung. Ihren Angehörigen wurden eine Urne und das Heft mit den Gedichten zugeschickt. Diese Werke wurden veröffentlicht im „Archiv unterdrückter Literatur in der DDR“. / Mainpost



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