76. Streit um Keller

Keller liess sein Testament im Januar 1890 notariell beglaubigen. Ein halbes Jahr später starb er. Die Überraschung bei der Testamentseröffnung war perfekt. Der Dichter hatte den Grossteil seines Vermögens und alle «aus dem Verlagsrechte meiner litterarischen Werke herfliessenden Einkünfte» dem Hochschulfonds des Kantons Zürich vermacht. Die leer ausgehenden Verwandten waren enttäuscht und auch empört. Der Bülacher Nationalrat Fritz Scheuchzer verlangte ein medizinisches Gutachten zum Gesundheitszustand seines Vetters, dessen Testierfähigkeit er in Abrede stellte. Er stützte sich auf die im Totenschein verzeichnete Diagnose «Hirnerweichung».

Die Gerichtsverhandlungen zogen sich über zwei Jahre hin und durchkreuzten die Erinnerung an den Dichter, der schon zu Lebzeiten die höchsten Ehrungen erfahren hatte und dem ein Staatsbegräbnis zuteil wurde, wie es für die Schweiz einmalig war. Der Bundesrat schickte an die Abdankungsfeier in Zürich eine eigene Delegation. Unter den Trauergästen befanden sich der gesamte Regierungsrat, Vertreter zahlreicher Behörden und Gesellschaften sowie die gesamte Professorenschaft der Universität und des Eidgenössischen Polytechnikums. Die Kremierung des Atheisten im Centralfriedhof Sihlfeld, die zu den ersten in Zürich überhaupt gehörte, war zusätzlich geeignet, den Toten mit der Aura des Aussergewöhnlichen zu umgeben. / Ursula Amrein, NZZ 18.2.



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