Wieder einmal wurde um ein Gedicht gestritten, das unerlaubt verwendet wurde – diesmal in einem Gemeindeblättchen, das zudem als PDF-Version im Internet hinterlegt war. …
Hinsichtlich des Schadensersatzes hat das Landgericht Potsdam auf die Honorartabelle des DJV zurückgegriffen, Abschnitt “Kurzgeschichten”, was in diesem Fall zu einer fiktiven Lizenzgebühr in Höhe von 200 Euro führte. Die Ansicht erscheint durchaus vertretbar, wobei Verfasser von Gedichten die Wahl haben – die Lizenzanalogie macht jedenfalls dann Sinn, wenn man keine konkreten Verträge vorlegen kann. Wer dagegen regelmäßig Gedichte veräußert, wird eher seine üblichen Gebühren verlangen, was sich bei einem “professionellen” Verfasser von Gedichten auch eher lohnen wird …
Der Streitwert wurde in der Sache überraschend hoch angesetzt mit 28.000 Euro. / Rechtsreferendar Jens Ferner