Erst nach zähen Verhandlungen konnte ein Abfindungsvergleich mit der gegnerischen Berufsunfähigkeitsversicherung unserer Mandantschaft erreicht werden.
Es wurden 52.000 Euro aufgrund des Streits um das Vorliegen einer Berufsunfähigkeit gezahlt.
Unsere Mandantschaft hatte den Anspruch auf Zahlung einer monatlichen Berufsunfähigkeitsrente aufgrund von Somatisierungsstörung sowie aufgrund von Rückenschmerzen im LWS –Bereich und Panikstörungen ab dem Jahr 2012 bei der Versicherung geltend gemacht.
Die Tätigkeit als Industriemechaniker konnte nicht mehr vollständig ausgeübt worden. Dies war für die Versicherung auch deutlich zu erkennen, insbesondere da die Betriebsärztin des Arbeitgebers des Mandantendies bereits bestätigt hatte, trotzdem wurde vertragswidrig die Leistung abgelehnt.
Erst nach dem Tätigwerden des Rechtsanwaltes konnte die Angelegenheit für den Mandanten erfolgreich beendet werden.
In versicherungsrechtlichen Angelegenheiten (Berufsunfähigkeitsversicherung oder Unfallversicherung) ist es leider sehr oft nötig, dass ein spezialisierter Rechtsanwalt für den Mandanten auftritt und den Betroffenen gegenüber der gegnerischen Versicherung vertritt.