38. Wert eines Gedichts

Das Gedicht war nur zum privaten Gebrauch kostenlos zur Verfügung gestellt worden, wurde aber ohne Erlaubnis monatelang auf einer kommerziellen Webseite verwendet. Deshalb stehe der Dichterin Schadensersatz zu und zwar in der Höhe, die sie normalerweise für ihr Gedicht berechnet hätte. Es bestehe deshalb ein Anspruch in Höhe von 600,- €.

Amtsgericht Düsseldorf, Aktz. 57 C 14084/10 vom 30.03.2011

Quelle: Telespiegel.de



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