Im Rahmen einer zahnärztlichen Behandlung (Operation unter Vollnarkose)gelangte während des Eingriffs Desinfektionsmittel in beide Augen der Patientin, was eine Notfallbehandlung in einer Augenklinik erforderlich machte.
Unter Therapie mit cortisonhaltigen Augensalben, kam es zu einer kontinuierlichen Besserung des Hornhautbefundes.
Vorliegend hatte sich ein Risiko verwirklicht, welches für den Operateur voll beherrschbar war. Ärztliche Fehler müssen in diesem Bereich vollumfänglich ausgeschlossen werden, da ggü. dem Patienten volle Gefahrvermeidung geschuldet ist.
Der Haftpfllichtversicherer bezahlte daraufhin 3.000 Euro zur Abfindung der Direktansprüche unserer Mandantin.