An und für sich ist es eine Binsenweisheit, dass unwahrhaftiges Handeln und Denken nicht immer obsiegt. Das könnte auch für Reparationsansprüche der “Feindstaaten” gelten, die sich mit dem NS-Staat (Deutsches Reich) im Kriegszustand (II. Weltkrieg) befanden, deren Auflösung durch den 2+4-Vertrag sowie aufgrund der Zustimmung zur “Charta von Paris” (=Zustimmung der KSZE-Staaten zum 2+4-Vertrag) juristisch erfolgte, wie von der Bundesregierung behauptet wird. Nach dieser Auffassung bestehen die von Griechenland gestellten Ansprüche (Reparationen und Rückzahlung Zwangskredit) nicht mehr. Zu erwähnen ist, dass das Londoner Schuldenabkommen von 1953 vorsah, dass REPARATIONEN erst mit Abschluss eines Friedensvertrages verhandelt werden sollten, auch weil die “DDR” und die “BRD” nicht Rechtsnachfolger des Deutschen Reiches waren und das Deutsche Reich bis zum Abschluss eines Friedensvertrages nach vom BVerfG bestätigter Rechtsprechung “ruhte”.
Mit der Wiedervereinigung lebte, was in der Öffentlichkeit kaum bekannt ist, das Deutsche Reich wieder auf. Nach Rechtsauffassung der Bundesregierung (?) ist die “(neu?) entstandene Bundesrepublik Deutschland” (nach Beitritt der Länder der ehemaligen “DDR”) Rechtsnachfolger des Deutschen Reiches. Das erste Fragezeichen soll darauf aufmerksam machen, dass z.B. Artikel 146 Grundgesetz missachtet wurde bzw. der Souverän, nämlich das Volk, bei den juristischen Spitzfindigkeiten auf der Strecke geblieben ist. Das zweite Fragezeichen bei “neu” soll andeuten, dass quasi mit einem Handstreich die bis dahin “ruhende” Verfassung des Deutschen Reiches sowie die subsidiär bestehenden Gesetze auf einmal verschwunden waren?! Übrig blieb eine knapp modifizierte “Verwaltungsvorschrift” besetzter Gebiete namens “Grundgesetz für …, die Prof. Carlo Schmitt (SPD) bei Gründung der Bundesrepublik Deutschland bzw. bei Herausgabe des Grundgesetzes völkerrechtlich korrekt als Organisation modaler Fremdherrschaft bezeichnete, die mit DEMOKRATIE wenig zu tun hatte.
Dass alleine die Behauptung der Bundesregierung, dass die griechische Zwangsanleihe de jure unter “Reparationen” zu subsumieren sei, erheitert selbst den juristischen Laien. Zur Klarstellung: Das Deutsche Reich unterzeichnete damals eine Verpflichtung zur Rückzahlung!Tatsache ist, dass das Deutsche Reich sogar noch während der Besatzungszeit angefangen hatte, den “Zwangskredit” zurückzuzahlen. Von den ursprünglich 568 Mio. Reichsmark verblieben bei Abzug der deutschen Besatzer in 1944 rd. 476 Mio. Reichsmark.
Zwar sieht die vermeintlich anspruchsbegründende und herangezogene Haager Landkriegsordnung nach Artikel 49 vor, dass das besetzte Land die Besoldung der Wehrmachtssoldaten trägt, allerdings wird seitens der Bundesregierung nunmehr aus der “erzwungenen” Zinslosigkeit (im Sinne von Unrechts-handlung) abgeleitet, dass dadurch die Subsumierung unter “Reparationsansprüchen” nach Haager Landkriegsordnung gegeben wäre, so dass auch diese Ansprüche mit dem Abschluss des 2+4-Vertrages und der Zustimmung zur “Pariser Charta”, also auch mit Zustimmung Griechenlands, untergegangen sind.
Allerdings gibt es beachtenswerte Hinweise darauf, dass es sich gar nicht um “Besatzungskosten” gehandelt haben soll, sondern unter Anderem um die Finanzierung des Nachschubs für das Afrika-Chor! Da werden sich dann die Experten streiten, ob nach der Kreditvereinbarung (inklusive Festlegung der Rückzahlung) mit Griechenland die Haager Landkriegsordnung überhaupt anwendbar ist, wenn die vertragsschließenden Parteien -expressis verbis- bei der Kreditvergabe nicht von “Besatzungskosten” ausgegangen waren.
Die in der Überschrift genannten “FDP-Tricksereien” heben darauf ab, dass bei den 2+4-Verhandlungen bzw. in den Verträgen auf die Wörter “Friedensvertrag” bzw. “Reparationen” mit Zustimmung der Alliierten verzichtet wurde. Bundesaußenminister Genscher (FDP), wohl auch die anderen Mitglieder des deutschen Verhandlungsteams, wollten auf jeden Fall sicherstellen, dass die geschickt formulierten Passagen im 2+4-Vertrag nicht als “Friedensvertrag” wahrgenommen werden würden. Denn wenn die Information durchgesichert wäre, dass mit dem 2+4-Vertrag auch das “Londoner Schuldenabkommen” obsolet werden würde (Reparationen, Verjährung), dann hätten eine Reihe von Staaten mit großer Wahrscheinlichkeit “Reparationsansprüche” gestellt. Deshalb durften auch andere Staaten, beispielsweise Polen, nicht an den Verhandlungstisch, um nicht den Eindruck von “Friedensverhandlungen” aufkommen zu lassen.
Siehe hierzu auch taz vom 18. Februar 2015!
Zweifelhaft könnte sein, dass die Alliierten (USA, Russland (früher Sowjetunion), England, Frankreich), dem Potsdamer Abkommen folgend, bei dem 2+4-Vertrag die anderen Staaten vertreten konnte bzw. ob die “Vertretung” nicht gegenstandslos wird, wenn mit “Täuschungsabsicht” der Verhandelnden Vertragstexte formuliert werden, die von den anderen vertretenen Staaten nicht augenscheinlich als das wahrgenommen werden, was sie bedeuten, nämlich die Würdigung der geschlossenen 2+4-Verträge als “Friedensvertrag” mit rechtlicher Wirkung auf das Londoner Schuldenabkommen von 1953 bzw. die rechtzeitige Anmeldung von Reparationsforderungen.
Es lassen sich aus rechtlicher Sicht eine Reihe weiterer Gründe anführen, die den Rahmen dieses Artikels sprengen würden. Hinzuweisen ist allerdings auf die Rechtsauffassung, dass durch die Zustimmung zur “Pariser Charta” (KSZE-Staaten) keineswegs der Verzicht auf Reparationen ausgesprochen wurde.
Fatal ist aus politischer Sicht, dass mit dem “Griechenland-Bashing” die neue griechische Regierung die “Tricksereien” des 2+4-Vertrages aufgedeckt wurden, wie sie beispielsweise von der taz (siehe oben), aber auch von einer Reihe von Juristen, seziert werden.
Daher kann nicht ausgeschlossen werden, dass auch andere Staaten ihre Position erneut überprüfen.
Bereits der Versailler “Unrechts-“ Vertrag hatte letztlich in den 2. Weltkrieg geführt, wie es viele Zeitzeugen und Historiker bereits zum Ausdruck gebracht hatten. Auch nach Ende des 2. Weltkrieges hatten offenbar die “Siegermächte” noch nicht gelernt, dass das Völkerrecht bzw. das Internationale Recht von allen Seiten geachtet werden sollte, um den Frieden zu bewahren.
Der Hinweis sei erlaubt, dass unter Anderem die Wegnahme einer Vielzahl von Patenten, die Ausplünderung der Industrie und der Bodenschätze (z.B. Kohle), die Annexion von Gebieten usw. mit dem VÖLKERRECHT bzw. dem geltenden Internationalen Recht nicht in Einklang zu bringen ist.
Das Londoner Schuldenabkommen 1953 dürfte –unausgesprochen- mit dieser Sichtweise zu tun haben; allerdings wurde es auch durch den KALTEN KRIEG beflügelt.
Die Wiedervereinigung erfolgte mit der Maßgabe bzw. dem deutschen Einverständnis, dass die DM aufgegeben wurde und mit der Einführung des EURO die Bundesbank weitgehend entmachtet wurde. Es ging also darum, zwei Elemente der deutschen Wirtschaftsmacht zu zerschlagen und andere Vorteile zu erlangen.
In einem anderen Artikel hatte ich vor Monaten sinngemäß zum Ausdruck gebracht, dass diese “Nachkriegs-Politik” (Versailler Vertrag II) mit dem “europäischen Gedanken” nur schwerlich in Einklang zu bringen ist. Die nach dieser “Logik” nur als dauerhafte und gegenüber der EU-Öffentlichkeit verdeckten deutschen Reparationsleistungen (= Sozialisierung der Handelsbilanzüberschüsse in der EU) waren auch in die griechischen Kassen geflossen. Diese Wahrheit bleibt, soweit ich das überblicken kann, unerwähnt.
Insbesondere Frankreich und England hatten mit dieser “Nachkriegs-Politik” mit Zustimmung der USA der EU einen Bärendienst erwiesen. Und die Bundesregierung unter Helmut Kohl (CDU) bzw. den Verhandlungsführern Schäuble (CDU) und Seiters (CDU) hatte nicht den Mut, sich öffentlich gegen solch eine Denkhaltung der Anti-Europäer, insbesondere Margret Thatcher, zu stemmen.
Die erzwungene vorschnelle Euro-Einführung, ohne abgestimmte Wirtschafts-, Finanz- und Steuerpolitik (=Steuerharmonisierung), fiel der Euro-Gruppe bekanntlich ab 2007 auf die Füße, weil die “Finanzspekulationen” und die “Economic Hitmen” (nach John Perkins) leichtes Spiel hatten und sich einige EU-Staaten unnötig hoch verschuldet hatten, auch weil die Beobachtung und Steuerung der Wettbewerbsfähigkeit auf EU-Ebene keine Rolle spielen durfte und die Missachtung der “Maastricht-Kriterien” nicht ernsthaft diskutiert wurden, um unumgängliche Entwicklungen zu berücksichtigen und Misswirtschaft anzuprangern. Gerne wurde und wird Deutschland als “Sünder” hinsichtlich der Kriterien für die Staatsverschuldung dargestellt, obwohl die Folgen der Wiedervereinigung mittel- und langfristig die Staatsschulden anwachsen lassen mussten.
Ob der industrielle Kahlschlag in den neuen Bundesländern auch auf den KALTEN KRIEG zurückzuführen war, weil insbesondere die US-Strategen fürchteten, dass die Zusammenarbeit mit den ehemaligen Comecon-Ländern ausgebaut werden würde, insbesondere mit der damaligen Sowjetunion, wird kaum in der Analyse berücksichtigt.
Offensichtlich hatte die “ versteckte Reparationsfrage” in den 2+4-Verträgen dazu geführt, dass die oben skizzierte, aus volkswirtschaftlicher Sicht desolate Euro-Einführung und die Entmachtung der Bundesbank vonstatten gehen konnte. Im Vordergrund stand der Beitritt der “DDR” bzw. der “DDR-Länder” und die klammheimliche Lösung der offenen “Reparationsfrage” mit einem “Friedensvertrag” mit täuschender Überschrift.
Die Duldung der oben skizzierten Rechtsbrüche der Siegermächte (Beschlagnahme, Wegnahme von Patenten, Annexion von Gebieten usw.) könnte als “Versailler Vertrag II” betitelt werden, weil die toxische Wirkung auf Deutschland und die EU unübersehbar geworden ist.
Jetzt droht sogar die EU an der Griechenland-Rettung zu scheitern, weil nur “Rechtspositionen” gegenübergestellt werden, anstatt den noch lebenden Opfern und deren Familien unbürokratisch zu helfen. Völlig unklar ist derzeit, ob andere “Feindstaaten” aus dem II. Weltkrieg jetzt Forderungen anmelden, weil die Täuschung unübersehbar geworden ist.
Da stellt sich dann die Frage, ob nicht, je nach weiterer Entwicklung in der “Reparationsfrage” die Historie neu und richtiger aufgearbeitet werden müsste, um sich dann den anschließenden Fragen nach “Reparationen” usw. zu widmen. Auch Deutschland wäre gezwungen, Gegenansprüche aus der Verletzung von Völkerrecht und Internationalem Recht seit dem Versailler Vertrag anzumelden.
Zugegeben, ein Unterfangen, das sich eher, angesichts des politischen Umfeldes, wie eine Satire liest, aber viel Wahrheit enthält.
Aber die Satire bzw. die Nennung einiger wesentlicher Aspekte ist notwendig, um den gesamten Zusammenhang etwas transparenter zu machen, damit das BÖSE-BUBEN-SPIEL nicht, wie ansonsten üblich, einseitig auf das gepflegte Trauma des dann zahlenden “Tätervolkes” abgestellt werden kann. Die Wahrheit ist vielschichtig und seit dem Internet kaum noch zu unterdrücken.
Stellen wir uns der gesamten Historie mit offenem Geist und dem Mut, den Siegern ihre Rechtsverletzungen und kriminellen Handlungen vor Augen zu führen. Die Nennung der umfassenden Wahrheit schmälert nicht die eigene Verantwortung, auch nicht die Verbrechen aus den beiden Weltkriegen.
Die EU hat m.E. nur eine Zukunft, wenn der Bürger wieder in den Mittelpunkt der Betrachtung gestellt wird, nicht einseitig Eliten und Konzerne. Es wäre angemessen und richtig, für die Massaker in Griechenland Überlebende oder deren Familien zu entschädigen.
Die Vertrags-“Tricksereien”, auch wenn sie der damaligen Verhandlungssituation vermeintlich geschuldet waren, sollten der Vergangenheit angehören und keine Wiederholung finden. Die Demokratie verträgt die Offenheit. Das gilt aktuell besonders für TTIP und die avisierte Vorratsdatenspeicherung! Es darf keine Aushöhlung der Judikative und der Bürgerrechte stattfinden. Nichts ist alternativlos. Im Zweifel sollte das TTIP-Abkommen nicht geschlossen werden. Die demokratischen Grundsätze haben Vorrang.
Offen dürfte für einige Beobachter die “Rechtsstaatlichkeit” bei der Wiedervereinigung sein, ob beispielswiese die “Rechtsnachfolge” Deutsches Reich formal richtig und wirksam durchgeführt wurde und völkerrechtlich unbedenklich ist. Artikel 146 GG wurde jedenfalls bis heute missachtet; der Souverän hat bis heute keine Verfassung legitimiert! Aus dieser Sicht kann das GG m.E. bis heute keinen Verfassungsrang haben, so dass Frau/Mann sogar daraus schlussfolgern könnte, dass das Grundgesetz nach wie vor als “Besatzungsrecht” anzusehen wäre. Denn nur die legitimierte Verfassung ist nach der einhelligen Staatsrechtslehre konstitutiv.