120. Leistungsschutz

Netzpolitik.org berichtete am Dienstag, das geplante Leistungsschutzrecht für Presseverlage (LSR) werde am Mittwoch Thema im Bundeskabinett sein. Der Sozialdemokrat Jan Mönikes veröffentlichte Änderungen zum bisherigen Entwurf. iRights.info veröffentlicht nun die aktuelle Version im Volltext. Gegenüber den bekannten Formulierungen findet sich darin eine Erweiterung, wonach nicht nur gewerbliche Anbieter von Suchmaschinen vom LSR betroffen sind, sondern auch “gewerbliche Anbieter von Diensten (…), die Inhalte entsprechend aufbereiten”. Darunter könnten News-Aggregatoren wie Virato, Rivva und Nachrichten.de fallen. Die Formulierung bietet neuen Zündstoff für die Debatte um das LSR. So gehört Nachrichten.de selbst zu einem der großen Presseverlage, dem Burda-Konzern.

Der entsprechende Passus im Originaltext:

“(4) Zulässig ist die öffentliche Zugänglichmachung von Presseerzeugnissen oder Teilen hiervon, soweit sie nicht durch gewerbliche Anbieter von Suchmaschinen oder gewerbliche Anbieter von Diensten erfolgt, die Inhalte entsprechend aufbereiten. Im Übrigen gelten die Vorschriften des Teils 1 Abschnitt 6 entsprechend.).”

iRights.info



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