Das Bakterium Bordetella pertussis, der Erreger des Keuchhustens
Mit einem Brief der Schule sind wir darüber informiert worden, dass ein Schüler an unserer Schule an Keuchhusten erkrankt ist.
Keuchhusten ist eine ansteckende bakterielle Infektionskrankheit, die über Speicheltröpfchen übertragen wird. «100-Tage-Husten» – der chinesische Name – umschreibt eindrücklich das wichtigste Symptom des Keuchhustens: ein bis zwei Wochen nach einem banal erscheinenden Katarrh beginnt die bis zu drei Monate dauernde Phase der schweren Hustenattacken.Die Erkrankung kann für Säuglinge, die jünger als ein halbes Jahr sind sogar lebensgefährlich sein.
Deshalb ist es absolut wichtig, dass sich diese Krankheit möglichst nicht weiterverbreitet. Mit folgenden Massnahmen kann dieses Ziel erreicht werden
- Alle Kinder der betroffenen Klasse sowie Lehrpersonen, schulnahe Fachpersonen und weitere Personen, die momentan oder in nächster Zeit Hustensymptome haben (anfänglich ist der Husten nicht speziell stark) sollen ihren Arzt aufsuchen und ihn über das Vorkommen von Keuchhusten im nahen schulischen Umfeld informieren. Der betreuende Arzt wird auch den Impfstatus bzgl. Keuchhusten überprüfen und gegebenenfalls vergessen gegangene Impfung(en) auffrischen. Wenn man bereits angesteckt ist, verhindert die Impfung den Ausbruch der Krankheit nicht, kann sie aber abschwächen. Eine Keuchhustenerkrankung sollte aktiv über einen Nasen- oder Rachenabstrich ausgeschlossen werden.
- Im Falle einer bestätigten Keuchhusteninfektion erfolgt ein Schulausschluss. Die Kinder, Lehr- und Betreuungspersonen müssen der Schule fern bleiben. Es sollte eine Therapie mit Antibiotika eingeleitet werden. Am 6. Tag nach Beginn der Therapie kann die Schule wieder besucht werden. Ohne Antibiotika-Therapie gilt der Schulausschluss für 21 Tage ab Symptom-Beginn, damit sich die Krankheit nicht weiter ausbreitet.
- Wenn (bisher) keine Hustensymptome vorhanden sind, sollte der Impfstatus überprüft werden. Die Impfung gegen Keuchhusten gehört zu den Basis-Impfungen des schweizerischen Impfplanes. Die Impfung verleiht einen hohen, aber nicht vollständigen Schutz gegen die Krankheit und wird jeweils im Alter von 2, 4 und 6 Monaten, im zweiten Lebensjahr, zwischen 4-7 Jahren und zwischen 11-15 Jahren (neu seit März 2013!) durchgeführt.
- Wenn der Impfstatus zurzeit nicht vollständig ist (Impfungen fehlen), was bei vielen Jugendlichen zwischen 11-15 Jahren wegen der neuen Impfempfehlung seit 2013 der Fall sein wird, sollten die fehlenden Impfungen sofort nachgeholt werden. Wer unsicher ist bezüglich des Impfstatus, wendet sich an seinen Kinder- oder Hausarzt oder an die zuständige Schulärztin des Schulkreises.
- Das sofortige Nachholen einer Impfung kann eventuell eine Ansteckung und Weiterverbreitung noch verhindern.
- Familien mit Säuglingen und Schwangere sollten auf alle Fälle Rücksprache mit ihrem Arzt nehmen.
Keuchhusten ist keineswegs «nur» eine Kinderkrankheit, sondern kann Personen jeden Alters und – bei fehlendem Impfschutz – auch mehrmals im Leben befallen. Die Krankheit tritt ohne saisonale Häufung während des ganzen Jahres auf. Laut dem Bundesamt für Gesundheit gibt es in der Schweiz jährlich 4000 bis 10 000 Erkrankungsfälle, hauptsächlich bei Kindern (Quelle: NZZ)
Wer von Euch hat schon direkt oder indirekt Erfahrungen mit Keuchhusten gemacht?
Weiter Informationen:
- Merkblatt Schulärztlicher Dienst Stadt Zürich
- Der Keuchhusten: Mehr als nur eine Kinderkrankheit