Die Genehmigung für das Atommüll-Zwischenlager von Vattenfall in Brunsbüttel ist rechtswidrig!
Wichtig ist folgendes Zitat aus der Pressemitteilung von Rechtsanwalt Dr. Ulrich Wollenteit
Das Bundesverwaltungsgericht hat die Auffassung des Klägers bestätigt, dass das beklagte Bundesamt für Strahlenschutz die Risiken des Szenarios eines terroristischen Angriffs auf das Zwischenlager mit panzerbrechenden Waffen im Genehmigungsverfahren fehlerhaft ermittelt und bewertet hat. Die fehlerhafte Risikoermittlung betrifft sämtliche in Deutschland betriebenen Zwischenlager.
Damit sind alle Atomanlagen in Deutschland gerichtlich angreifbar. Dies sollte den Anti-Atom-Gruppen und Aktivisten Mut machen, die Anlage zu beklagen, so wie es u.a. mit Grohnde geplant ist.
Zur heutigen Aufhebung der Genehmigung des Zwischenlagers Brunsbüttel durch das Bundesverwaltungsgericht Leipzig erklärt Tobias Darge:
„Das atomare Zwischenlager in Brunsbüttel hat keine Genehmigung mehr. Damit fehlt der vom Atomgesetz vorgeschriebene Entsorgungsnachweis.
Das muss Konsequenzen auch für alle anderen Zwischenlager an deutschen Atomkraftwerken haben. Auch sie sind nicht hinreichend daraufhin untersucht worden, ob sie gegen den Absturz eines Airbus A 380 und Terrorangriffe mit modernen panzerbrechenden Waffen ausgelegt sind.
Deshalb stehen alle neun noch am Netz befindlichen AKWs in der Bundesrepublik de facto ohne ‚Entsorgungsnachweis‘ da und müssen sofort abgeschaltet werden.
Das Ausmaß der ganzen Atommüll-Misere tritt offen zu Tage. Das Zwischenlager-Konzept ist auf ganzer Linie gescheitert. Offenkundig wird ein jahrzehntelanges Versagen im Umgang mit dem Atommüll – durch die Energiekonzerne, die den Müll verursacht haben ebenso wie durch die zuständigen Regierungen in Bund und Ländern.