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Zweitwohnsitz – Foto: Hans / Pixabay
Haben Sie vor einen Zweitwohnsitz zu beziehen? Dann müssen Sie diesen bei Ihrem zuständigen Einwohnermeldeamt anmelden. Die Anmeldung ist in der Regel unkompliziert und einfach. Erfahren Sie in diesem Beitrag wie Sie vorgehen müssen und was Sie beachten sollten.
Zweitwohnsitz anmelden – so geht’s
Ein Zweitwohnsitz ist immer der Wohnsitz, in dem Sie sich nur gelegentlich aufhalten. Ihr Erstwohnsitz ist der Wohnsitz, an dem Sie und Ihre Familie hauptsächlich leben. Für die Anmeldung benötigen Sie einen gültigen Personalausweis und eine Meldebestätigung Ihres Hauptwohnsitzes.
1. Die Anmeldung Ihres Zweitwohnsitzes können Sie in der Regel auch bei dem Einmeldewohnermeldeamt Ihres Erstwohnsitzes beantragen. Ihr Erstwohnsitz wird immer in Ihrem Personalausweis eingetragen. Sie können jedoch mit mehreren Zweitwohnsitzen amtlich gemeldet sein.
2. Die benötigten Anmeldeformulare für den Zweitwohnsitz können Sie kostenlos bei Ihrem zuständigen Amt einholen. Häufig können Sie sie auch von der Webseite des Amtes herunterladen und ausdrucken.
3. In einigen Fällen ist eine Anmeldung Ihres Zweitwohnsitzes auch auf postalischem Weg möglich. Nähere Informationen finden Sie hierzu ebenfalls auf der Webseite Ihrer zuständigen Behörde. Sollte es möglich sein, Ihre Anmeldung auch per Post zu erledigen, fügen sie unbedingt eine Kopie Ihres Personalausweises und die Meldebescheinigung Ihres Hauptwohnsitzes den Unterlagen hinzu.