Eine Google-Suche für „zwei meter regel baden württemberg“ ergibt immerhin satte 142.000 Ergebnisse. Wie zu erwarten gibt auch die „Autoausfüll-Funktion“ von Google interessante Aufschlüsse, wonach in diesem Zusammenhang gesucht wird („Mountainbike“, „Strafe“, „Baden-Württemberg“, etc.). Diverse Foren sind seitenlang voll mit spannenden Diskussionen zum Thema. Der zuständige Minister wurde letztens auf Facebook zum Thema zitiert und ist einer der Hardcore-Wanderfraktion. Ergo bleibt alles in unserem Ländle, wie es ist. Wege mit weniger als zwei Meter Breite dürfen im Wald nicht von Mountainbikern befahren werden.
Aber was, wenn doch?
Da sind ein paar spannende Punkte zu beachten:
- Wo kein Kläger – da kein Richter. In aller Regel begegnet einem ja auf BW-Singletrails ganz selten mal ein Wanderer. Schon viel häufiger trifft man auf einen anderen Biker.
- Letztens trafen wir mit der gesamten SCU-MTB-Truppe in voller Abfahrt auf einen Förster mit Gewehr. Was tat dieser? Er hat uns freundlich gegrüßt und wir haben freundlich zurückgegrüßt. Thema durch.
- So geht das mit den allermeisten Wanderern auch.
- Ganz selten mal, dass einem einer dieser typischen deutschen Oberlehrer begegnet. Dann hört man sich einen netten Spruch an, nickt freundlich…und fährt weiter. Was will er denn machen?
- Ganz entscheidend ist hier natürlich – wie im Rest des Lebens – die gute, alte Volksweisheit „Wie man in den Wald hineinruft, so schallt es heraus!“. Die eigene innere Einstellung ist aus meiner Sicht wichtiger als alles andere. So lange man freundlich, respektvoll und rücksichtsvoll den lieben Mitmenschen begegnet, kommt es in aller Regel stets zu netten Begegnungen.
- Mal angenommen, das „worst case scenario“ tritt ein: Dann müsste eine Amtsperson sich (a) erstmal als solche ausweisen. Kann sie das nicht – Thema durch. Dann müsste sie (b) nachweisen, dass der Weg wirklich unter 2 m Breite hat. Das dürfte juristisch einwandfrei nur sehr schwer machbar sein.
- Außerdem – ganz wichtig – gibt es ja die Ausnahme, dass es jeder Gemeinde frei bleibt, extra für Mountainbiker ausgewiesene Trails entsprechend freizugeben. Dazu unten mehr.
Ausgewiesene MTB-Trails
Was uns zu dem weit verbreiteten Vorurteil bringt, dass man zu unseren Nachbarn in die Alpen (A, CH) fahren müsste, um tolle, extra für uns Biker ausgewiesene Trails fahren zu können. Mitnichten! Letztens nutzte ich einen Kundenbesuch in der Ortenau bei der Rückfahrt zu einem kurzen Abstecher in Baiersbronn. Eine kurze Google-Suche ergab gar Wundervolles! Dutzende feinster Trails nicht nur bestens im Web dargestellt mit allen Informationen, die man sich nur wünschen kann (inklusive runterladbarer GPS-Tracks)! Nein, auch vor Ort idiotensicher markiert für so GPS-lose Radler wie mich.
Beispiel gefällig:
https://www.outdooractive.com/de/mtb-touren/baiersbronn/mtb-touren-in-baiersbronn/1413631/ oder auch
http://www.bergfex.de/sommer/baiersbronn/touren/mountainbike/
Und so macht es natürlich noch mehr Spaß. Man weiß, dass man total legal unterwegs ist, die Anstiege sind meist auf breiten, gut geschotterten Waldwegen und die Downhills sind extra-scharfe Singletrails, die NUR von MTBs und NUR downhill befahren werden. Perfekt! Also: Wer suchet, der findet! Und muss überhaupt nicht in die Alpen!