Zusatzbau für das Umweltbundesamt als Nullenergiehaus gebaut

Von Chris79

Niedrigenergiehäuser sind zwar immer noch besser als konventionell gebaute Gebäude, dennoch ist der Stand der Technik längst das Nullenergiehaus oder gar das Plusernergiehaus. Mit gutem Beispiel voran geht daher das Umweltbundesamt in Berlin, das im August 2013 einen neuen Zusatzbau eröffnen wird. Für den zukünftigen Energieverbrauch dieses Gebäudes wurden strenge Auflagen festgesetzt, die beinhalteten, dass der gesamte Energiebedarf vor Ort durch nachhaltig regenerative Energieerzeugung gedeckt werden soll.


Foto: Panasonic

Für die Energieplanung war das Ingenieursbüro Schimmel zuständig, die auf energetische Konzepte spezialisiert sind. Zu den Technologien, die dazu beitragen sollen zählt vor allem die große Photovoltaikanlage auf dem Dach, für die die leistungsfähigen Panasonic HIT® Module ausgewählt wurden. Sie sollen die geschätzt benötigten 46.000 kWh Strom/Jahr erzeugen können. Die Wärme- und Kälteversorgung wird von einer grundwasserbasierten Wärmepumpe übernommen, warmes Wasser wird über die ebenfalls auf dem Dach montierte Solarthermalanlage erzeugt. Eine leistungsgeregelte Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung sorgt zudem für gutes Klima in den Räumen.

Im September werden die Mitarbeiter dann in das Gebäude mit seinen 31 Arbeitsplätzen einziehen können und während des Betriebs keinerlei fossile Energieträger verbrauchen müssen. Kein Wunder also, dass auch die Auftraggeber mit dem Ergebnis bereits sehr zufrieden sind, und speziell auch Panasonic als Hersteller der Solarmodule loben: “Das Umweltbundesamt sieht sich natürlich in besonderer Verantwortung, was zukunftsweisendes Bauen und Nachhaltigkeit betrifft. Deshalb legen wir großen Wert auf hohe Qualität und größtmögliche Effizienz. Zusammen mit dem Preis konnten sich die Solarmodule in dem Vergabeverfahren durchsetzen. Nach der Installation werden die Module nun ihre Langlebigkeit unter Beweis stellen müssen.“

Der Neubau des Umweltbundesamts ist damit konform zu den Anforderungen von Artikel 9 der EU-Richtlinien zur Gesamtenergieeffizienz von öffentlichen Gebäuden, die bis 2019 den Niedrigstenergiehausstatus erreichen müssen.