Zum weitergruseln: die MiGeL-Änderungen

Zur Mittel- und Gegenstände-Liste gibt es neue Änderungen. Anfang Jahr habe ich schon darüber geschrieben (siehe: ), jetzt ... gibt es mehr. In unsortierter Reihenfolge: (nicht die Details, nur die Grundlagen und unkomplett, nur was mir aufgefallen ist:)

Pro Jahr und „pro rata" - Wenn die Behandlung nicht Anfang Jahr beginnt, dann hat man als Patient nicht (mehr) Anspruch auf das gesamte Material (oder Pauschale), sondern nur den Teil, der übrigbleibt. Zum Beispiel: Inkontinenzmaterial, bei dem im Jahr X Franken übernommen wird, wird ab Juni nur noch die Hälfte (6 von 12 Monaten) und ab September nur noch ein Viertel bezahlt. Oder: Eine Brille, die einmal pro Jahr vergütet wird, wird bei einem ersten Bezug am 31. Oktober 2018 frühstens im November 2019 erneut vergütet.

Inkontinenzprodukte werden frühstens ab einem Alter von 42 Monaten übernommen (=4 Jahre). Ausgeschlossen ist die normale infantile Inkontinenz (wurde das vorher bezahlt??? Nö, oder?) und leichtere Inkontinenz.

Die Pauschalen pro Jahr für Inkontinenzprodukte wurden gesenkt (teils massiv: um mehrere hundert Franken!)

Analtampons werden neu übernommen (Yay - aber zu spät für meinen Patienten)

Kompressionsstrümpfe werden nur noch bei Ababe durch Abgabestellen vergütet, die einen Vertrag mit dem Versicherer haben und die notwendigen Qualitätsanforderungen erfüllen. Und: Medizinische Kompressionsstrümpfe, die aufgrund einer durch die versicherten Personen selbst erfolgten Vermessung abgegeben werden, sind nicht leistungspflichtig. (!)

Anpassung der übernommenen Höchstpreise für Kompressionsstrümpfe: teils etwas hoch, teils etwas runter. Eher runter meistens, dafür gibt es für Massanfertigungen jetzt einen Betrag, der übernommen wird - das ist neu und auch nur dann der Fall, wenn es wirklich eine braucht wegen ungewöhnlicher Masse.

Anziehhilfen für medizinische Kompressionsstrümpfe werden neu übernommen (nur wenn der Patient das ohne nicht kann) - ausser den Handschuhen. Die sind immer noch ausgenommen.

Materialübernahme für die Stomaversorgung pro Jahr gesenkt (um über 1000 Franken)

Mittel und Gegenstände, die ... im Rahmen der Pflege in Pflegeheimen oder durch die Spitex angewandt werden, dürfen nicht über die MiGeL abgerechnet werden, sondern werden über die für die jeweiligen Leistungserbringer geltenden Tarifsysteme vergütet. (=diesmal das Spitex-Dilemma anders ausgedeutscht, aber immer noch vorhanden).

Wenn eine Leistung der MiGeL durch mehrere Versicherungen übernommen werden könnte, gilt die Reihenfolge: 1. Militärversicherung, 2. Unfallversicherung, 3. AHV/IV, 4. Obligatorische Grundversicherung.

Die obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP) erbringt keine ergänzenden Leistungen zu jenen von AHV, IV, UV oder MV, wenn eine dieser Sozialversicherungen leistungspflichtig ist. So übernimmt die OKP beispielsweise nicht die von der AHV nicht vergüteten Kostenanteile für Hilfsmittel." - Ah, ich DENKE das heisst, dass wenn eine andere Versicherung als die Krankenkasse etwas aus der MiGeL übernimmt, dann zahlt die Krankenkasse auch nicht die den Rest, zum Beispiel die Differenz zum Verkaufspreis.

Für nicht aufgeführte, abweichende Formate / Volumina / Gewichtsangaben gilt der Höchstvergütungsbetrag des nach der Fläche nächstliegenden Formates oder der nächstliegenden Volumina oder Gewichtsangabe. In der Mitte liegende Flächen werden der Position des kleineren Formates, in der Mitte liegende Volumina oder Gewichtsangaben der kleineren Position zugewiesen. = im Zweifel wird immer abgerundet.

UV Bestrahlungsgeräte (zum Beispiel in der Psoriasis Therapie gebraucht) werden nicht mehr vergütet.

Inhalationsgeräte (Pari) haben neu beim Kauf die Limitation, dass sie nur noch durch Fachärzte für Pneumologie oder Pädiater mit Schwerpunkt Pneumologie verordnet werden dürfen und nur noch bei Cystischer Fibrose, chronisch bakterieller Lungenetzündung durch Pseudomonas aeruginosa oder sehr schwerem Astma bei gleichzeitiger Behandlung mit oralen Kortikosteroiden. (Das ist noch in Evaluation, wie das bis nächstes Jahr im Juni aussieht)

Orthopädische Schuheinlagen werden neu übernommen - aber nur nach Fussoperationen

Das Sparen geht weiter. Vieles davon wird Erklärungsbedarf beim Patienten haben - vor allem, wenn etwas oberhalb des übernommenen Höchstpreises liegt (und er es selber zahlen muss) oder er eine Rechnung der Krankenkasse Ende Jahr bekommt, weil er über der vergüteten Pauschale ist (Inkontinenzprodukte etc.)


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