Die Spatzen pfeifen es bereits von allen Dächern, deshalb möchte ich meinen treuen Bloglesern die guten Neuigkeiten auch nicht vorenthalten.
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg hat am 14.04.11 mit einer Grundsatzentscheidung, ein richtungsweisendes Urteil zur Zulassung von Stevia in der EU gefällt.
Zu dem Urteil kam es mit der Begründung, daß eine Zulassung nicht notwendig sei, wenn die Blätter schon vor 1997 in der EU verbreitet waren. Demnach sind Steviablätter in Teemischungen (so der Antrag) erlaubt.
Diese Entscheidung dürfte für die Verbraucher in Europa einen Meilenstein im Zulassungsverfahren von Stevia darstellen. Mit der generellen Zulassung wird Ende 2011 gerechnet.
Das Urteil der EuGH kann hier im Wortlaut nachgelesen werden.