Zufahrtsbeschränkungen zum Cap Formentor ein Fall für das Gericht?

Wie am gestrigen Donnerstag (07.03.2019) von der Vereinigung der Transportunternehmen auf den Balearen (FEBT) und der Vereinigung der Reiseagenturen auf den Inseln (AVIBA) bekundet verstosse die Zufahrtbeschränkung zum Cap Formentor in der jetzigen Form gegen das Wettbewerbsrecht.

Wie schon mitgeteilt ist zwischen dem 15.06.2019 und dem 15.09.2019 die Zufahrt für private PKW eingeschränkt. Man muss also auf einen Shuttle-Bus umsteigen.

Zufahrtsbeschränkungen Formentor Fall Gericht?

Nach Ansicht der beiden Vereinigungen verstosse das “Quasi-Monopol” des, mit dem Shuttle-Verkehr beauftragte Privatunternehmen gegen die Vorgaben des Wettbewerbs. Die Vereinigungen schlagen deshalb dem Inselrat und der Landesregierung vor “dass eine begrenzte Zahl von Privatbussen während der Zeit der Beschränkung zum Leuchtturm fahren darf, um Urlauber im Rahmen von Ausflugsprogrammen zum Cap Formentor zu bringen”.

Sollte man sich gegen diesen Vorschlag sperren behalte man sich rechtliche Schritte vor.

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