Nach der Urteilsverkündung im Fall Bradley Manning, verkündeten die Medien im vereinten O-Ton: Mannig schuldig! In allerlei Variationen konnte man das lesen. Die Bildzeitung titelte "Schuldig, aber keine Todesstrafe" und der Stern überschrieb seinen Bericht mit "Schuldig der Spionage". In der Augsburger Allgemeinen hieß es "Schuldig: Manning drohen 100 Jahre Haft". Und selbst die Deutsche Welle glaubte titeln zu müssen: "Manning in 19 von 21 Anklagepunkten schuldig".
Manning war in den Aufmachern also schuldig - er wurde nicht schuldig gesprochen. So wird folglich nicht über ein juristisches Urteil informiert, sondern nebenbei ein moralisches Urteil durch Unterlassung eines Verbs gefällt. Alternativ hätte man auch schreiben können, dass Manning verurteilt wurde. Das hätte die moralische Interpretation des Urteils ausgeklammert und die Schuldfrage nicht als reißerischen Einstieg verbraten.
Das dem Angeklagten angeheftete Adjektiv wird ihm zur Eigenschaft. So ist er schuldig. Die Handlung dazu, das Sprechen oder Entbinden von Schuld, durchaus nicht immer ein durchsichtiger Akt, unterbleibt. Kann man vom Journalismus aber nicht erwarten, dass er moralinfrei berichtet? Den Schuldspruch thematisiert, die Schuld aber nicht zur Eigenschaft macht? Das wäre gerade in einem so sensiblen Fall nötig, in dem Schuld oder Unschuld nicht Tatsachen an sich sind, sondern ganz speziellen Kritierien nationaler Interessen unterliegen.
So aber muss der flüchtige Leser annehmen, dass der Whistleblower nicht juristisch schuldig gesprochen wurde, sondern auch vom ethischen Standpunkt aus schuldig ist. Der Schuldspruch impliziert ja, dass da jemand eine Verurteilung ausgesprochen hat, weil er glaubt, hier habe sich jemand schuldig gemacht. Der Ausruf "Angeklagter schuldig!" hat den möglichen Zweifel jedoch schon getilgt. Klassenjustiz oder eine Militärjustiz, die bürgerrechtlich fadenscheinig urteilt, kommt darin nicht mehr vor. "Manning schuldig!" adelt die Militärjustiz zu einem umsichtigen und fairen Gericht - "Manning schuldig gesprochen!" erlaubt dem eiligen Leser wenigstens noch, es auch anders werten zu können.
Manning war in den Aufmachern also schuldig - er wurde nicht schuldig gesprochen. So wird folglich nicht über ein juristisches Urteil informiert, sondern nebenbei ein moralisches Urteil durch Unterlassung eines Verbs gefällt. Alternativ hätte man auch schreiben können, dass Manning verurteilt wurde. Das hätte die moralische Interpretation des Urteils ausgeklammert und die Schuldfrage nicht als reißerischen Einstieg verbraten.
Das dem Angeklagten angeheftete Adjektiv wird ihm zur Eigenschaft. So ist er schuldig. Die Handlung dazu, das Sprechen oder Entbinden von Schuld, durchaus nicht immer ein durchsichtiger Akt, unterbleibt. Kann man vom Journalismus aber nicht erwarten, dass er moralinfrei berichtet? Den Schuldspruch thematisiert, die Schuld aber nicht zur Eigenschaft macht? Das wäre gerade in einem so sensiblen Fall nötig, in dem Schuld oder Unschuld nicht Tatsachen an sich sind, sondern ganz speziellen Kritierien nationaler Interessen unterliegen.
So aber muss der flüchtige Leser annehmen, dass der Whistleblower nicht juristisch schuldig gesprochen wurde, sondern auch vom ethischen Standpunkt aus schuldig ist. Der Schuldspruch impliziert ja, dass da jemand eine Verurteilung ausgesprochen hat, weil er glaubt, hier habe sich jemand schuldig gemacht. Der Ausruf "Angeklagter schuldig!" hat den möglichen Zweifel jedoch schon getilgt. Klassenjustiz oder eine Militärjustiz, die bürgerrechtlich fadenscheinig urteilt, kommt darin nicht mehr vor. "Manning schuldig!" adelt die Militärjustiz zu einem umsichtigen und fairen Gericht - "Manning schuldig gesprochen!" erlaubt dem eiligen Leser wenigstens noch, es auch anders werten zu können.