Zoll und Reise – offizielle App des Bundesministeriums der Finanzen

Sie möchten bei der Einreise Ärger mit den Zollbehörden vermeiden? Sie haben sich schon öfters mal im Urlaub gefragt, wie hoch die Freimenge z. B. für Alkoholika ist? Wissen Sie, was alles von der Einfuhr in die BRD ausgeschlossen ist?

Urlaubsreisen verführen oftmals zu einem wahren Einkaufsrausch, besonders Reisen in die USA, wo viele Markenartikel wesentlich günstiger sind. Einige nutzen den Strandurlaub um Muscheln zu sammeln oder nehmen von einem Tauschgang Fundstücke mit. Doch wie schaut es bei der Wiedereinreise in Deutschland aus, was können Sie mitbringen, was fällt unter das Artenschutzabkommen, was überschreitet die Freimengen?

Diese und weitere Fragen stellt sich manch Reisender. Antworten darauf findet er in der offiziellen App Zoll und Reise, herausgegeben vom Bundesministerium der Finanzen.

Ein Hinweis vorweg, die Herausgeber betonen ausdrücklich, dass diese App nur unverbindliche Hinweise geben kann und die Angaben für die Zollkontrolle nicht verbindlich sind.

Die App unterteilt sich in den den Part ‘Erlaubt?’ und ‘Wieviel?’.

Was Sie von Ihrer Reise mit nach Hause bringen dürfen hängt u. a. von dem Herkunftsland ab. So wählen Sie zuerst das Land aus und anschließend aus einer langen Liste, was Sie nach Deutschland einführen möchten. Unter ‘Reisefreimengen‘ erhalten Sie die generelle persönliche Freimenge für Waren, die keiner Beschränkung unterliegen, im Wert von bis zu X-Euro. Ob Sie sich noch innerhalb der Freigrenze befinden ermitteln Sie ganz einfach mit einem Schiebeschalter. Ab wann bzw. welche Waren Sie bei der Einreise anmelden müssen, informiert Sie die Rubrik ‘Zoll’. Unter ‘Fragen’ finden Sie alle Kontaktadressen, über die Sie weiterführende Informationen erhalten.

Zoll und Reise –  offizielle App des Bundesministeriums der Finanzen

Zoll und Reise –  offizielle App des Bundesministeriums der FinanzenZoll und Reise –  offizielle App des Bundesministeriums der Finanzen

FAZIT: Diese kostenlose App sollte auf keinem iPhone fehlen, besonders wenn man vorhat aus dem Urlaub Waren, Fundstücke mitzubringen bzw. das Angebot in den Duty-free-Shops nutzen möchte. Generell sollten Sie sich vor dem Urlaub über besondere Bestimmungen in Ihrem Urlaubsland informieren. Nicht nur bei der Ein- bzw. Ausreise unterliegen Sie Auflagen, sondern auch innerhalb eines Reiselands. So dürfen Sie z. B. innerhalb von Australien keine biologischen Produkte, u. a. Pflanzen, Blumen oder Früchte, von einem Bundesstaat in den anderen mitnehmen. Bitte beachten Sie auch, dass in manchen Ländern, wie der Türkei, schon kleinste Scherben evtl. als Artefakt gelten, deren unbewusste Mitnahme erheblichen Ärger bis zu Gefängnisstrafen nach sich ziehen können.

Zoll und Reise - Bundesministerium der Finanzen Zoll und Reise, die 4.1 MB große App für iPhone, iPod Touch aus dem App Store, in der aktuellen Version 1.0, setzt iOS 3.0  voraus.

Um der Nachweispflicht nachzukommen, dass Sie Ihr iPad bereits in Deutschland gekauft haben, und es somit bei der Wiedereinreise nicht verzollt werden muss, sollten Sie sich die ebenfalls kostenlose App Reposito laden. Die App besitzt den Vorteil, dass Sie auf Reisen immer Zugriff auf alle Kassenzettel haben. So können Sie bei Zollkontrollen ganz einfach und unkompliziert den Nachweis erbringen, dass Sie z. B. das iPad in Deutschland gekauft haben. Lesen dazu mehr in diesen Artikeln.

Weitere interessante Apps finden Sie im Seitenmenü in den Themen, z. B. unter Business, Dienstprogramme, Reisen sowie auf der Sonderseite Urlaub und Reise.

 


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