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Die aktuell laufenden Koalitionsverhandlungen der kommenden großen Koalition werden im Hinblick auf die Energiewende mit großer Spannung verfolgt. Das Ende der Energiewende, wie wir sie bisher kannten, wird von Seiten der Unterstützer immer wieder befürchtet und selbst Medien, die sonst immer so kritisch und negativ von der Energiewende berichtet haben, sehen die aktuell verfügbaren Informationen zum Kompromiss (Entwurf KV Energie, 09.11.), mit großer Skepsis und befürchten Nachbesserungsbedarf um die Energiewende weiter voran bringen zu können.
Fast alle blicken wieder mal auf den zentralen Punkt der Energiewende, die Umstellung der Stromversorgung auf erneuerbare Energien. Aber, wie ich immer wieder betone, es gehören noch weitere Bereiche zu einer erfolgreichen Umsetzung der Energiewende – wobei mich besonders der Wärmebereich und die Energieeffizienz interessieren. Daher will ich mich diesen Punkten mal widmen und die entsprechenden Punkte analysieren in dem Papier aus dem vorläufigen Ergebnis der Arbeitsgruppe Energie.
Energieeffizienz und Wärme im Entwurf der großen Koalition
So eine Koalitionsvereinbarung enthält eigentlich immer viele schöne Worte, an die man sich nicht halten muss, aber im Streitfall ist diese Vereinbarung die gemeinsame Arbeitsgrundlage der Bundesregierung der kommenden vier Jahre. Überraschend war für mich im vorliegenden Papier, dass das Thema Energieeffizienz einen großen Raum einnimmt, ich hatte schon befürchtet das Thema komme gar nicht darin vor.
Das Thema Energieeffizienz klingt sogar richtig groß und wird als zweite Säule der Energiewende gefeiert, mit großer Bedeutung für den Klimaschutz. Auch die Ziele, Märkte für Energieeffizienz zu entwickeln, oder einen nationalen Energieeffizienz-Aktionsplan aufzustellen klingen zunächst wunderbar. Letzterer soll “die Ziele für die verschiedenen Bereiche, die Instrumente, die Finanzierung und die Verantwortung der einzelnen Akteure zusammen” fassen.
Geplante Maßnahmen für Energieeffizienz in der großen Koalition
Im Einzelnen werden folgende Punkte genannt, die umgesetzt werden sollen:
- Aufstockung, Verstetigung und Vereinfachung des KfW-Programms zur energetischen Gebäudesanierung und Einführung der steuerlichen Förderung von energetischen Gebäudesanierungen (jedoch unter Finanzierungsvorbehalt)
- Absenkung der Modernisierungsumlage und Gewährung nur bei energetischen und altengerechten Modernisierungen
- Änderung der Programme, um Fehlinvestitionen zu verhindern (ist bei Förderung immer schwierig umzusetzen)
- Sachgerechte Umsetzung der EU-Energieeffizienz-Richtlinie (klingt nicht ambitioniert, dafür wird sie wenigstens nicht mehr blockiert)
- Ausbau der Beratungsprogramme, insbesondere für Heizungsanlagen
- Unterstützung von Haushalten mit geringem Einkommen bei Investitionen in energiesparende Haushaltsgeräte
- Dynamischere und anspruchsvollere Standards in Europa für energierelevante Produkte (Ökodesign-Richtlinie) durch Verankerung des Top-Runner Prinzips. Nationale Standards sollen wenn möglich vorab gesetzt werden.
Die notwendigen Finanzmittel stehen alle unter Finanzierungsvorbehalt. Für die steuerliche Förderung der energetischen Gebäudesanierung sollen fünf Jahre lang jährlich 1 Mrd. Euro bereit stehen. Länder und Kommunen erhalten Zuschüsse zur energetischen Sanierung von Gebäuden als Ausgleich für den Wegfall von Steuereinnahmen. Über die Höhe der Ausstattung der KfW-Förderprogramme wird nichts gesagt.
Ambitioniert klingt dieses Programm wahrlich nicht. Kein Wort ist zu finden über die früheren Ziele der Bundesregierung. Bisher sollte der Stromverbrauch gegenüber 2008 bis 2020 um zehn Prozent gesenkt werden, heute ist davon keine Rede mehr. Von dem europäischen Ziel, den Stromverbrauch bis 2020 um 20 Prozent zu reduzieren, ist ebenfalls nichts mehr zu sehen. Auch für Spiegel Online fehlt hier das zentrale Ziel der Energieeffizienz. Der Tagesspiegel schreibt gar von einer Fortsetzung der bisherigen Untätigkeit auf diesem Feld.
Maßnahmen für das Ziel klimafreundlicher Wärmemarkt
Im Rahmen der Energiewende geht es auch um den Klimaschutz. Der Wärmesektor trägt nach wie vor in langen Wintern zu einer Steigerung des CO2-Ausstoßes in Deutschland bei, also muss hier gehandelt werden. Die künftige Bundeseregierung bleibt immerhin beim Ziel bis 2050 einen nahezu klimaneutralen Gebäudebestand zu erreichen. Dazu sollen und müssen neben der Reduzierung des Energieverbrauchs von Gebäuden verstärkt erneuerbare Energien für die Heizung genutzt werden.
Geplant ist das Erneuerbare-Energie-Wärmegesetz weiter zu entwickeln und mit der EnEV abzugleichen. Erneuerbare Energien im Heizungsmarkt bleiben weiterhin freiwillig. Das bewährte Marktanreizprogramm soll weiter aufgestockt und verstetigt werden. Strom aus erneuerbaren Energien, der sonst abgeregelt werden muss, soll verstärkt im Wärmebereich genutzt werden.
Keine Ambitionen der großen Koalition bei Energieeffizienz und Wärme
Gerade im Bereich Energieeffizienz und im Heizungsmarkt sind große Kostensenkungspotentiale vorhanden, kann man die Bevölkerung dauerhaft vor den Auswirkungen vor Preissteigerungen schützen. In diesen Bereichen kann man noch viel tun, auch für den Klimaschutz. Doch die genannten Ziele bleiben vage und hängen ab von engagierten Abgeordneten, die wirklich was bewegen wollen – ansonsten wird sich nicht viel verändern. Energieeffizienz wird, trotz großer Worte, ein Randthema der Energiewende bleiben. Allein die Wortwahl “sachgerechte Umsetzung der EU Energieeffizienz-Richtlinie” zeigt, man macht das was nötig ist und nicht mehr.
Noch ein Wort zu Kapazitätsmärkten. Sollten wirklich alle Kraftwerke für ihre Existenz bezahlt werden und nicht nur für die Lieferung von Strom, wäre hier eine Möglichkeit gewesen diese an die Bedingung eines bestimmten Effizienz-Standards zu knüpfen. Im Sinne des Klimaschutzes wäre das ein wichtiger Schritt, um nicht alte ineffiziente Kraftwerke länger laufen zu lassen. Doch dieses scheint kein Thema gewesen zu sein, wurde zumindest nicht erwähnt.