Zeugen Sucher

Zeugen Sucher

Von Gastautor Wolfgang Schlichting

Seit 2015 gibt es bei der Polizei einen neuen Aufgabenbereich, in dem inzwischen Zehntausende von Polizeibeamten eingesetzt sind. Die Beamten müssen öffentlich nach Zeugen von Straftaten suchen, die von kriminellen Asylbewerbern, Asylanten und “Geduldeten” (das sind die mehr als 682.000 abgelehnten Asylbewerber, die laut Herrn Schäuble ebenfalls “eingedeutscht” werden) begangen wurden, damit die Bevölkerung entgegen der Realität davon ausgeht, dass die Polizei die Straftäter ermitteln will.

Besonders schwierig ist die Tätigkeit nicht, ein “Zeugensucher” muss lediglich bis 10 zählen können, damit er die Rufnummer der Polizeiwache, von der die Straftat “bearbeitet” wird, zwecks Veröffentlichung an die Redaktion einer Tageszeitung oder an Online Medien weiter geben kann. Die “Zeugensucher” wissen natürlich, dass sich auf ihre Inserate niemand meldet, denn inzwischen ist der deutschen Bevölkerung bekannt was mit Zeugen passiert die gegen ausländische Straftäter aussagen, selbst Polizisten und Richter werden zu Hause von Mitgliedern krimineller arabischer Familienclans besucht und davon in Kenntnis gesetzt was mit ihnen und ihren Familien passiert, wenn ein ausländischer Straftäter verurteilt wird.

Nach der Meldung von Straftaten bei denen der Verdacht besteht, dass sie von dem vorgenannten Personenkreis verübt wurden heißt es deshalb für die Polizisten “Erst mal Ruhe bewahren” und sich dann in einem Tempo zum Tatort begeben, bei dem sichergestellt ist, dass den Straftätern ausreichend Zeit zur Verfügung steht um vom Tatort zu flüchten. Da die Polizisten im Regelfall erst am Tatort ankommen wenn sich dort kein Straftäter mehr aufhält, wird anschließend per Aufruf in Print- und Onlinemedien nach Zeugen gesucht, schließlich muss der Öffentlichkeit vermittelt werden, dass der Rechtsstaat funktioniert und man sich alle Mühe gibt die Straftaten aufzuklären. Die Bekanntgabe der Rufnummer der zuständigen Polizeiwache und der Hinweis darauf, dass sich dort die Zeugen einer Straftat melden sollen, ersetzt bei der “Fahndung” nach den Straftätern den persönlichen Einsatz von Polizeibeamten.

Wenn sich keine Zeugen einer Straftat bei der Polizei melden, wird die “Fallakte” nach einem halben Jahr geschlossen und die Opfer der Straftaten erhalten einen Bescheid, dass das Ermittlungsverfahren eingestellt wurde, was wiederum sehr wichtig ist, wenn es sich bei der Straftat um einen Diebstahl handelte und die gestohlene Ware versichert war. Bei Gewaltverbrechen (Mord und Totschlag, Vergewaltigungen und Raubüberfällen) wird den Opfern nicht selten eine Mitschuld an der Straftat unterstellt, laut Aussage der Kölner Oberbürgermeisterin Reker haben die vergewaltigten und bestohlenen Frauen die von ihr angeratene Armlänge Abstand unterschritten und mussten somit davon ausgehen, dass sie sexuell missbraucht und ausgeraubt werden!!! Die Vertuschung von Gewaltverbrechen und anderen Straftaten, die durch “friedfertige” Flüchtlinge begangen wurden und werden hat absolute Priorität, denn ansonsten müsste Frau Dr. Merkel ja zugeben, dass sie überwiegend gnadenlose Gewaltverbrecher nach Deutschland geholt hat!!!


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