Auf der Delegiertenversammlung des Zentralverbandes für Orthopädie-Schuhtechnik (ZVOS) am 29.09.2010 in Hannover wurde unter anderem über den Vertrag mit der Techniker Krankenkasse (TK), der insbesondere Einlagen und Kompressionsstrümpfe beinhaltet, entschieden. Das Gremium billigte den Abschluss des Vertrages.
Zugleich beschloss die Versammlung, Verhandlungen mit der Barmer GEK auf Basis des durch die Kasse vorgelegten Vertrages, der im Wesentlichen mit dem der TK identisch ist, aufzunehmen. Allerdings sah man hier insbesondere bei den Bedingungen des elektronischen Kostenvoranschlags noch erheblichen Verhandlungsbedarf.
Die Aussprache über die Verträge war durchaus kontrovers, schon im Vorfeld hatte es kritische Stimmen gegeben. Hintergrund waren die ja auch schon in anderen Beiträgen von mir angesprochenen erheblichen Risiken der weitgehend inhaltsgleichen Vereinbarungen und die wirtschaftlichen Veränderung durch die dortigen Regelungen zum Nachteil der Betriebe.
Man erinnerte auch in der Versammlung noch einmal daran, dass inzwischen auf politischer Seite grosses Verständnis für die Positionen der Leistungserbringer vorhanden sei. Daneben habe der Versuch, Vertragsverhandlungen auf Augenhöhe mit den Kassen zu führen, inzwischen Unterstützung durch das Bundessozialgericht (BSG) erfahren. Letztendlich habe das Bundesversicherungsamt als Aufsichtsbehörde darauf hingewiesen, dass die Leistungserbringer und ihrer Zusammenschlüsse ein Beitrittsrecht zu Verträgen hätten, jedoch keine Beitrittspflicht, und dass jedem einzelnen Leistungserbringer und auch deren Verbänden ein durchaus grundrechtlich geschütztes Recht auf Verhandlungen – und zwar auf solche, die diesen Namen verdienen – zustehe.
Letztlich sprachen sich die Delegierten, wenn auch nicht einstimmig, für eine grundsätzliche Annahme der Verträge aus. Geschuldet war dies Votum auch der als vorschnell empfundenen Annahme des Vertrages durch den Bundesinnungsverband für Orthopädie-Technik. Dieser habe dadurch die Verhandlungsposition des ZVOS nachhaltig geschwächt.
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